Vater in Elternzeit: Alles was Sie über die Beantragung wissen müssen

Vollzeitväter auf dem Vormarsch

Foto: Maryline Weynand / pixelio.de

Elternzeit und Elterngeld sind nicht dasselbe, auch wenn sie eng verknüpft sind. Denn wer Elterngeld beantragen möchte, muss dazu in Elternzeit gehen. Während früher üblicherweise die Mütter zu Hause bei ihren Kindern geblieben sind, ändert sich das gerade. Immer mehr Väter gehen in Elternzeit. Seit die Akzeptanz einer solchen Auszeit zunimmt, muss eine Elternzeit auch nicht mehr das Karriereaus für Väter bedeuten. Laut Studien tragen Elterngeld und Elternzeit zu einer erfolgreichen Berufsrückkehr bei. Anspruchsberechtigt ist die Mutter, oder der Vater, der sein Kind nach der Geburt selbst betreut und erzieht. Außerdem muss natürlich gewährleistet sein, dass das Kind im selben Haushalt lebt und der gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland liegen. Sollte der Elterngeldbezieher berufstätig sein, darf er das, allerdings höchstens 30 Stunden in der Woche.

Das Elterngeld erfreut sich großer Beliebtheit

Für das Kind kann insgesamt vierzehn Monate lang Elterngeld bezogen werden, allerdings nur wenn beide Elternteile Elterngeld in Anspruch nehmen. Für ein Elternteil gibt es nur 12 Monate lang Elterngeld. Dabei können die Elterngeldmonate durchaus zeitlich getrennt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass beide Eltern gleichzeitig Elterngeld beziehen.

Als Grundlage zur Berechnung des Elterngeldes dient  das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen, das in den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes vom Antragsteller bezogen worden ist.

Elternzeit rechtzeitig beantragen

Wer in Elternzeit gehen möchte, hat darauf einen Anspruch bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes. Allerdings ist es auch möglich, einen Teil davon, und zwar bis zu zwölf Monaten, zu einer anderen Zeit zu nehmen, und zwar bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber diesem Vorhaben zustimmt.

Wenn ein Vater in Elternzeit gehen will, kann er das bereits ab der Geburt des Kindes tun, also noch in der Mutterschutzfrist der Mutter. Natürlich können die Eltern die Elternzeit auch untereinander aufteilen.

Bei der Beantragung sind Fristen einzuhalten. Die Elternzeit muss dem Arbeitgeber angezeigt werden. Dieser ist spätestens sieben Wochen vor Beginn zu informieren. Allerdings sollte von einer früheren Anmeldung gegenüber dem Arbeitgeber abgesehen werden, da der Sonderkündigungsschutz des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit besteht. Weiß der Arbeitgeber zu früh von Ihrer Absicht, so kann es gut möglich sein, dass Sie noch vor Anritt der Elternzeit die Kündigung im Postkasten vorfinden.

Keine Angst: Sollten Sie die Anmeldefrist von sieben Wochen verpassen, so schiebt sich der Beginn der Elternzeit einfach nach hinten. Allerdings sollten Sie die Elternzeit-Anmeldung aus beweistechnischen Gründen am besten mit Einschreiben und Rückschein verschicken, oder sie vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Bei der Anmeldung sollten Sie außerdem Beginn und Ende mit exaktem Datum angeben. Sie müssen Ihre Elternzeit verbindlich festlegen, denn bei einer späteren Verlängerung brauchen Sie sonst die Zustimmung des Arbeitgebers. Wenn Sie als Vater die Elternzeit ab Geburt Ihres Kindes beginnen möchten, aber der Geburtstermin natürlicherweise noch nicht bekannt ist, sollten Sie in der Anmeldung „ab Geburt“ schreiben und darüber hinaus den voraussichtlichen Geburtstermin nennen.

Beitrag dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Konsequente Erziehung

Written by Ingrid Neufeld

Die Autorin Ingrid Neufeld betreibt als Erzieherin mehrere pädagogische Blogs. Sie schreibt für Eltern und für alle, die mit Kinder zu tun haben. Zudem hat sie mehrere Kinderbücher veröffentlicht. Auf diesem Blog will sie Väter bei ihrer Erziehungsarbeit unterstützen. - Sie sind jetzt neugierig geworden und wollen wissen, was sie für Sie und Ihr Unternehmen tun kann? Dann sind Sie herzlich auf die Seite www.textdrechslerei.de eingeladen!

2 comments on “Vater in Elternzeit: Alles was Sie über die Beantragung wissen müssen
  1. Elterngeld ist asozial!Das neue Elterngeldgesetz hat sich nach dem ersten Quartal seines Inkrafttretens wie befürchtet als asozial erwiesen. Statt dass dies aber einen Aufstand auslöst oder in den Medien nach sich zieht, liest man nur einige knappe, vage Artikel, die keinerlei Analyse enthalten oder höchstens darauf abzielen, wie viele Männer im Vergleich zum Erziehungsgeld zu Antragstellern wurden.Zur Erinnerung: Das Erziehungsgeld bezogen Eltern für zwei Jahre nach der Geburt des Kindes und betrug unabhängig vom Einkommen 300 Euro monatlich, in summa also 7.200 Euro.Nun berichtet die Mainzer Rhein-Zeitung in ihrer Print-Ausgabe vom 18.07.2007: Antreäge meist von Müttern Elterngeld: Rund 58.400 Anträge auf das neue Elterngeld sind in den ersten drei Monaten 2007 in Deutschland bewilligt worden. 4000 Anträge stellten Väter. Von den Müttern erhalten 8,5 Prozent mehr als 1000 und gut die Hälfte zwischen 300 und 1000 Euro. 42 Prozent bekommen den Mindestbetrag von 300 Euro. Bei den Vätern liegt die Verteilung bei je einem Drittel.Sofort wird deutlich: Wenn 42 Prozent aller Mütter das Mindestelterngeld von nur 300 Euro monatlich für 12 Monate beziehen, dann bedeutet dies, dass beim Übergang vom Erziehungsgeld zum Elterngeld 42 Prozent der Mütter die Unterstützung klar ersichtlich und als direkte Folgerung aus diesem Text einfach so um glatte 50 Prozent gekfcrzt wurde. Da der Aquivalenzbetrag 600 Euro im Monat wäre und die Zeitungsredaktionen sich offenbar völlig kritiklos die Staffelung über einen völlig bezugslosen Betrag von 1000 Euro gefallen lassen haben und es keine Angaben für die Gesamtbeträge zu geben scheint, lassen sich die anderen Angaben nicht direkt auf das Erziehungsgeld beziehen. Es dürfte aber, da die Väter ohnehin nur als Partnerbonus ffcr eine zuse4tzliche zweimonatige Auszeit vorgesehen sind, auch wenn tatsächlich 28,7 Prozent der 4000 Väter volle 12 Monate lang für Kindererziehung in Anspruch nehmen mit Fug und Recht anzunehmen sein, dass die zur He4lfte verbleibenden 8 Prozent der Mfctter mit einem monatlichen Elterngeldbetrag von unter 600 Euro aus der Kohorte mit Beträgen zwischen 300 und 1000 Euro rekrutiert werden können. Darüber hinaus habe ich versucht, das Gesamterziehungsgeld zum Gesamtelterngeld (ffcr die Mfctter) in Relation zu setzen (nachdem die Infos für die Väter zu schwammig für belastbare Überschlagsrechnungen waren). Für 54.417 Mütter wäre dem Staat die Erziehung ihrer Kinder in den ersten Lebensmonaten früher rund 400.000.000 Euro Erziehungsgeld wert gewesen. Wenn man aus den Kohorten (Mindestelterngeld, 300 bis 1000 Euro und 1000 bis 1800 Euro) jeweils die Maximalbetre4ge annimmt, so ist dem Staat die Erziehung dieser Kinder heute allerhöchstens rund 500.000.000 Euro Elterngeld wert. Die Differenz von gerade mal 100.000.000 Euro wird durch die statistischen Annahmen mit Sicherheit zu einem Großteil aufgefressen (wobei Geschwisterboni und das Elterngeld der Väter unberücksichtigt bleiben mussten).Das bedeutet:Mit dem Elterngeld hat der Staat die Förderung der Erziehungsleistungen von Eltern in den ersten Lebensmonaten ihrer Kinder offenbar kaum aufgestockt und dabei das, was er Reichen zusätzlich hat zukommen lassen, zuvor den Armen schlicht weggenommen.Gut der Hälft der Eltern wurden die Erziehungsleistungen um die Hälfte(!) gekürzt, während die andere Hälftevon einer maximal wesentlich höheren Lohnersatzleistung profitiert, obwohl sie von vornherein weder bessere Menschen noch bessere Eltern wären oder bessere Kinder zur Welt gebracht hätten. Das nenne ich zumindest einen Skandal!

  2. Eine kleine Ergänzung zur Papapause: Väter können die Elternzeit innerhalb der ersten drei Jahre in zwei Phasen splitten. Vorraussetzung ist, dass die Splittung bereits im Antrag gestellt wird.

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