Familienfinanzen: Auch der Staat gibt Geld dazu

Kindergeld  Petra Bork pixelio

Foto: Petra Bork / pixelio.de

Wenn ein Paar heutzutage ein Baby bekommt, hat es sich das meist gründlich überlegt. Nur noch selten „passiert es“ einfach so. Viele Paare zögern den Schritt auch deshalb hinaus, weil sie immer wieder hören: „Kinder kosten Geld“, oder „Wer Kinder hat, kann sich nichts mehr leisten.“

Doch ob das „sich nichts mehr leisten können“ so stimmt, hängt auch von der eigenen Erwartungshaltung ab. Wer vorher mal eben so in den Flieger gestiegen ist und sich jeden erdenklichen Winkel der Welt angeschaut hat, kann sich das in den meisten Fällen tatsächlich nicht mehr leisten. Aber ein Familienurlaub im „normalen Rahmen“ ist für viele Familien auch nach Familiengründung noch drin.

Und ganz ehrlich: Wer Kinder hat, möchte in ihrer Nähe bleiben und nicht einfach mal so um die Welt jetten.

Die Perspektive ändert sich. Was vorher wichtig war, verliert an Dominanz.

Ein Baby stellt das Leben buchstäblich auf den Kopf. Da gibt man das Geld gerne lieber für die Kinderzimmereinrichtung aus, als für ein Luxushotel auf den Malediven.

Allerdings ist man auch nicht vollkommen auf sich alleine gestellt. „Vater Staat“ greift Familien ja auch unter die Arme.

Diese staatliche Leistungen für Familien können Sie beanspruchen:

Kindergeld:

Wenn Sie als Paar ein Baby bekommen, erhalten Sie für Ihren Nachwuchs Kindergeld. Die Auszahlung beantragen Sie über die Familienkasse der Arbeitsagentur. Falls sie beim öffentlichen Dienst angestellt, oder Beamter sind, überweist Ihnen Ihr Arbeitgeber das Kindergeld direkt mit Ihrem Gehalt. Diesen Kindergeldanspruch haben Sie bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Darüber hinaus erhalten Sie dennoch Kindergeld, wenn sich Ihr Kind in Ausbildung befindet, und zwar bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Nach einer neuen Rechtsprechung verlieren Sie diesen Anspruch auch dann nicht, wenn das Kind während der Ausbildung heiraten sollte.

Elterngeld:

Seit dem 03.11.2006 können Eltern das Elterngeld beantragen. Es ist daran gekoppelt, dass die Betreuungsperson sich zu Hause um das Baby kümmert. Dafür gibt es 65 % des Nettoeinkommens. Doch auch Mütter, die vorher nicht gearbeitet haben, gehen nicht leer aus. Sie bekommen mindestens 300 Euro. Die rechtzeitige Beantragung ist notwendig, da rückwirkend für höchstens drei Monate Elterngeld nachgezahlt werden. Das Elterngeld wird für maximal 12 Monate gezahlt, es sei denn Sie als Vater nehmen ebenfalls das Elterngeld in Anspruch. Dann verlängert sich das Elterngeld auf insgesamt 14 Monate.

Kinderfreibetrag:

Darüber entscheidet das Finanzamt bei Abgabe der Steuererklärung. Der Kinderfreibetrag fällt unter das Steuerrecht und hängt vom Einkommen des Betroffenen ab.

Betreuungsgeld:

Seit August 2013 wird diese Leistung an Familien gezahlt, bei denen sich eine Person ausschließlich der Erziehung widmet. Es gilt für Kinder unter drei Jahren, die keine Betreuungseinrichtung besuchen. Wird das Betreuungsgeld für die Ausbildung oder die Altersvorsorge des Kindes gespart, werden 15.- Euro zusätzlich ausgezahlt.

Anmerkung: Das Betreuungsgeld wurde inzwischen vom Verfassungsgericht gekippt.  Nähere Infos erhalten Sie hier. 

Krankenversicherung:

Wenn Sie Familienzuwachs planen, sollten Sie Ihre Krankenversicherung nicht vergessen. Eine private Versicherung verlangt die Mitgliedschaft und Zahlung für jedes Familienmitglied, während in der gesetzlichen Krankenversicherung alle Familienmitglieder beitragsfrei aufgenommen werden können.

Text dient nur zur Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar

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Written by Ingrid Neufeld

Die Autorin Ingrid Neufeld betreibt als Erzieherin mehrere pädagogische Blogs. Sie schreibt für Eltern und für alle, die mit Kinder zu tun haben. Zudem hat sie mehrere Kinderbücher veröffentlicht. Auf diesem Blog will sie Väter bei ihrer Erziehungsarbeit unterstützen. - Sie sind jetzt neugierig geworden und wollen wissen, was sie für Sie und Ihr Unternehmen tun kann? Dann sind Sie herzlich auf die Seite www.textdrechslerei.de eingeladen!

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