Bundesverfassungsgericht verwirft Regelung zur Anfechtung der Vaterschaft

Urteil zur Anerkennung der Vaterschaft ausländischer Kinder

Foto: Tony Hegeward / pixelio.de

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Für den Fall, dass Väter eine Vaterschaft anerkennen, bei denen das Kind ausländischer Herkunft ist, gab es bisher eine gesetzliche Regelung, die den Missbrauch in diesen Fällen verhindern sollte. Am 30. Januar hat das Bundesverfassungsgericht diese Regelung als verfassungswidrig erklärt.

Ein Sprecher des Justizministeriums reagierte verhalten auf das Urteil, während dieses von der Organisation Pro Asyl begrüßt wurde.

Die bisherige Regelung ließ es zu, dass eine Vaterschaft als nicht rechtens erklärt werden konnte, wenn das Kind nicht ehelich geboren worden ist.


Damit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass Kinder ein Aufenthaltsrecht in Deutschland genießen, obwohl die Vaterschaft nur zum Schein anerkannt worden ist. Doch die Karlsruher Richter sahen in der Regelung einen Verstoß gegen das Grundgesetz, da die Regelung auch Fälle umfasst, die keineswegs gegen das Aufenthaltsrecht gerichtet sind.

Durch dieses Gesetz war es den Behörden möglich, das Privatleben der Betroffenen ans Licht zu zerren, um die soziale Bindung zwischen Vater und Kind bewerten zu können. Das Verfassungsgericht sieht Handlungsbedarf für eine Neuregelung, wovon die Organisation Pro-Asyl allerdings abrät.

Written by Ingrid Neufeld

Die Autorin Ingrid Neufeld betreibt als Erzieherin mehrere pädagogische Blogs. Sie schreibt für Eltern und für alle, die mit Kinder zu tun haben. Zudem hat sie mehrere Kinderbücher veröffentlicht. Auf diesem Blog will sie Väter bei ihrer Erziehungsarbeit unterstützen. - Sie sind jetzt neugierig geworden und wollen wissen, was sie für Sie und Ihr Unternehmen tun kann? Dann sind Sie herzlich auf die Seite www.textdrechslerei.de eingeladen!

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