Urteil zur Anerkennung der Vaterschaft ausländischer Kinder
Für den Fall, dass Väter eine Vaterschaft anerkennen, bei denen das Kind ausländischer Herkunft ist, gab es bisher eine gesetzliche Regelung, die den Missbrauch in diesen Fällen verhindern sollte. Am 30. Januar hat das Bundesverfassungsgericht diese Regelung als verfassungswidrig erklärt.
Ein Sprecher des Justizministeriums reagierte verhalten auf das Urteil, während dieses von der Organisation Pro Asyl begrüßt wurde.
Die bisherige Regelung ließ es zu, dass eine Vaterschaft als nicht rechtens erklärt werden konnte, wenn das Kind nicht ehelich geboren worden ist.
Damit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass Kinder ein Aufenthaltsrecht in Deutschland genießen, obwohl die Vaterschaft nur zum Schein anerkannt worden ist. Doch die Karlsruher Richter sahen in der Regelung einen Verstoß gegen das Grundgesetz, da die Regelung auch Fälle umfasst, die keineswegs gegen das Aufenthaltsrecht gerichtet sind.
Durch dieses Gesetz war es den Behörden möglich, das Privatleben der Betroffenen ans Licht zu zerren, um die soziale Bindung zwischen Vater und Kind bewerten zu können. Das Verfassungsgericht sieht Handlungsbedarf für eine Neuregelung, wovon die Organisation Pro-Asyl allerdings abrät.