Ein neues Jahr bringt auch neue Regelungen. Das Bundesfamilienministerium hat sich der Tatsache angenommen, dass Beruf und Familie besser unter einen Hut gebracht werden können. Eltern müssen ihre Tätigkeit nicht unterbrechen und werden trotzdem gefördert. Denn sie können Teilzeit arbeiten.
2015 gibt es Elterngeld Plus
Dafür wurde das Elterngeld Plus eingeführt. Alle Eltern, die berufstätig sind und ab dem 1. Juli 2015 Nachwuchs bekommen, können zwischen dem bisherigen Elterngeld und dem neuen Elterngeld Plus wählen. Mütter, oder Väter, die nach der Geburt ihres Babys eine Teilzeitbeschäftigung anstreben, können mit dem Elterngeld Plus ein Elterngeld beziehen, das nur die Hälfte der bisherigen Zuwendung beträgt, aber dafür 24 Monat gezahlt wird.
Bei Beantragung von beiden Elternteilen, erhalten die Eltern einen Partnerschaftsbonus, mit dem sie dann das Elterngeld Plus vier Monate länger bekommen können. Voraussetzung: Jeder Partner muss seine wöchentliche Arbeitszeit auf 25, bzw. 30 Stunden herunterfahren.
Ein zusätzlicher Vorteil: Wer Elterngeld Plus bezieht, kann dies in drei Etappen tun. Zeit hat man dafür bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes.
Familienpflegezeit ab Januar 2015
Schon seit Beginn des Jahres gibt es das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Damit können Berufstätige statt wie vorher sechs Monate, insgesamt zwei Jahre Familienpflegezeit beantragen und nur noch 15 Wochenstunden arbeiten. Für das fehlende Einkommen kann zusätzlich ein zinsloses Darlehen beansprucht werden. Bei akuter Erkrankung können zehn Pflegetage bezahlt werden. Die Pflegeversicherung leistet auf Antrag Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz.
Die Familienpflegezeit kann in Anspruch nehmen, wer einen schwerkranken Angehörigen, oder ein krankes Kind, Adoptiv- oder Pflegekind hat. Auch Die Angehörigen des Partners zählen mit. Wenn Ihr pflegebedürftiges, minderjähriges Kind auswärts betreut werden muss, ist auch das möglich.
Mehr Geld für Unterhaltspflichtige
Wer für ein Kind unterhaltspflichtig ist, wird ab 2015 durch die Düsseldorfer Tabelle besser gestellt. Denn der Selbstbehalt beträgt künftig für Erwerbstätige 1080 Euro, statt wie bisher nur 1000 Euro.