Keine Kindergeldzahlung 2016 bei fehlender Steuernummer – Was ist dran an dieser Meldung?

Kindergeld  Petra Bork pixelio

Kindergeld – Foto: Petra Bork/pixelio.de

Jan  hat die Nachricht auf Facebook gefunden. Er war doch sehr überrascht. Dort stand:

 Aus den Kommentaren wurde deutlich, dass sich viele von der Familienkasse uninformiert fühlten. Denn niemand war angeschrieben worden, um die Steuernummer nachzureichen. Stattdessen gab es lediglich eine Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit zu diesem Thema. Deshalb konnte man unter den Facebook-Nutzern Unruhe und Missstimmung  beobachten. Doch eigentlich trifft auch hier das alte Sprichwort zu: „Es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.“

Kindergeldauszahlung ab Januar 2016

Die Änderung kommt erst ab Januar auf die Eltern zu. Eltern, die erstmals einen Kindergeldantrag stellen müssen die Steueridentifikationsnummer bei ihrem Antrag mit angeben und zwar sowohl ihre eigene, als auch die des Kindes für das Kindergeld beantragt wird.  Bei der Arbeitsagentur, können Sie online Kindergeld beantragen.

Der Grund für diese Neuregelung: Damit soll einem Doppelbezug von Kindergeld Vorschub geleistet werden. Man will also vermeiden, dass mit dem Kindergeld betrogen werden kann.

Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, müssen die Steuernummer nachmelden, allerdings haben sie dafür ein ganzes Jahr Zeit. Erst nach einem Jahr müssen Eltern damit rechnen, dass der Kindergeldbezug solange ausgesetzt wird, bis sie die Steuernummer eingereicht haben. Die ausgesetzten Beträge werden bei Vorliegen der Steuernummer dann rückwirkend nachbezahlt. Sollte jemand allerdings ohne Steueridentifikationsnummer Kindergeld bezogen haben, muss die Familienkasse das Kindergeld mit dem Stichtag Januar 2016 aufheben und die gezahlten Beträge zurückverlangen.

Steueridentifikationsnummer im Jahr 2016 nachreichen

Im Jahr 2008 haben Steuerpflichtige vom Bundeszentralamt für Steuern die sogenannte Steueridentifikationsnummer erhalten. Sie finden sie auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber, oder im Einkommensteuerbescheid des Finanzamts. Bei der Geburt eines Kindes erhalten Sie automatisch die Steueridentifikationsnummer für dieses Kind. Sollte diese verloren gegangen sein, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern schriftlich angefordert werden. Die Familienkasse benötigt zur Kindergeldauszahlung sowohl Ihre Steueridentifikationsnummer, als auch die Ihres Kindes. Jedenfalls können Sie beruhigt sein: Sie stehen nicht unter Zeitdruck. Der Kindergeldbezug wird keinesfalls ab Januar eingestellt.

Written by Ingrid Neufeld

Die Autorin Ingrid Neufeld betreibt als Erzieherin mehrere pädagogische Blogs. Sie schreibt für Eltern und für alle, die mit Kinder zu tun haben. Zudem hat sie mehrere Kinderbücher veröffentlicht. Auf diesem Blog will sie Väter bei ihrer Erziehungsarbeit unterstützen. - Sie sind jetzt neugierig geworden und wollen wissen, was sie für Sie und Ihr Unternehmen tun kann? Dann sind Sie herzlich auf die Seite www.textdrechslerei.de eingeladen!

3 comments on “Keine Kindergeldzahlung 2016 bei fehlender Steuernummer – Was ist dran an dieser Meldung?
  1. Schönen guten Tag,
    nach meiner Rücksprache mit der Kindergeldkasse sieht es folgender Maßen aus:

    Alles bleibt wie es ist. Es wird einen elektronischen Abgleich mit dem Finanzamt geben. Sollte es dazu kommen, dass Steueridentifikationsnummern nicht abgeglichen werden können, werden die Eltern angeschrieben. Dann, und nur dann, müssen sie die Nummer nachreichen. Die Familienkasse geht davon aus, dass es maximal 5% der Eltern betrifft.

    Lieben Gruß

    Peter Wiesejahn

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>