Betreuungsgeld – Vom Verfassungsgericht in Karlsruhe gekippt

Foto: Andreas Hermsdorf / Pixelio.de

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Marie ist Krippenerzieherin und weiß aus eigener beruflicher Erfahrung, wie schwer es für viele noch sehr kleine Kinder ist, sich von der Mutter zu lösen. Deshalb will sie ihre Tochter möglichst lange selbst betreuen und dafür ganz bewusst nicht berufstätig sein. Ihr Mann Alexander teilt ihre Meinung. Beiden fanden, dass das Betreuungsgeld eine schöne Anerkennung für die Erziehungsleistung der Mutter darstellt.

Das Betreuungsgeld war jedoch von Anfang an umstritten. Während die einen darin einen wesentlichen Hilfsbeitrag für junge Eltern sahen, diffamierten andere das Betreuungsgeld als „Herdprämie“ und witterten darin die Absicht, die Frauen zur Familienarbeit zu verpflichten.

Karlsruher Urteil zum Betreuungsgeld

Jetzt hat das Karlsruher Verfassungsgericht ein Urteil zum Betreuungsgeld gesprochen. Laut den Verfassungsrichtern hatte der Bund nicht die Kompetenz, das Gesetz zum Betreuungsgeld zu erlassen. Nach Ansicht der Richter verstößt das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz. Deshalb ist nicht der Bund, sondern die Länder für die Einführung zuständig.

Bayern zahlt Betreuungsgeld weiter

In Bayern betonte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) schon vor der Urteilsverkündigung, dass Bayern das Betreuungsgeld beibehalten wird – unabhängig vom Karlsruher Urteil.

In Rheinland-Pfalz erhob Ministerpräsidentin Malu Dreyer von der SPD gegenüber dem Bund die Forderung, das Geld, das jetzt frei wird, den Ländern zu geben, damit diese davon weitere Kitas bauen können.

Wenn Sie als Eltern bereits Betreuungsgeld erhalten, müssen Sie voraussichtlich nicht davon ausgehen, dass die Zahlung von heute auf morgen eingestellt wird.

Written by Ingrid Neufeld

Die Autorin Ingrid Neufeld betreibt als Erzieherin mehrere pädagogische Blogs. Sie schreibt für Eltern und für alle, die mit Kinder zu tun haben. Zudem hat sie mehrere Kinderbücher veröffentlicht. Auf diesem Blog will sie Väter bei ihrer Erziehungsarbeit unterstützen. - Sie sind jetzt neugierig geworden und wollen wissen, was sie für Sie und Ihr Unternehmen tun kann? Dann sind Sie herzlich auf die Seite www.textdrechslerei.de eingeladen!

One comment on “Betreuungsgeld – Vom Verfassungsgericht in Karlsruhe gekippt
  1. Wir fordern die sofortige Wiedereinführung des Betreuungsgeldes!
    Da das Bundesverfassungsgericht den staatlichen Zuschuss, auf Bundesebene, für verfassungswidrig erklärt hat, fordern wir die sofortige Wiedereinführung auf Landesebene im gesamten Bundesland, von allen 16 Bundesländern.

    Eltern wurde mit dem Wegfall des Betreuungsgeldes eine echte Wahlmöglichkeit entzogen. Wer sein Kind aus Überzeugung nicht Fremdbetreuen lassen möchte, sondern sich seinen Kindern bis zu einem bestimmtem Alter in erster Linie selbst widmen möchte, dem war mit dem Betreuungsgeld sehr geholfen und eine Wahl zwischen der Fremd- und Eigenbetreuung war leichter zu fällen und das Verhältnis ausgewogener. Mit Auflösung des Betreuungsgeldes werden Eltern viel eher gezwungen sein, ihre Ideale und Überzeugung aufzugeben, zum Wohle des Geldbeutels. – Der Staat entscheidet was Eltern mit ihren Kindern zu tun haben, eben weil nur die Fremdbetreuung vom Staat gefördert wird, frühkindliche (Staats)Bildung nennen sie das!

    Unterzeichnet die Petition:
    https://www.openpetition.de/petition/online/wiedereinfuehrung-des-betreuungsgeldes

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