Kindergeld – Berechtigung, Antrag und Höhe

Foto: Petra Bork / pixelio.de

Foto: Petra Bork / pixelio.de

Wer kann in Deutschland erfolgreich Kindergeld beantragen? „Ganz einfach: Familien mit Kindern“, werden Sie jetzt sagen. Aber ganz so einfach ist es nicht. Denn es gibt Familienkonstellationen, in der es nicht so ganz eindeutig ist, ob Ihnen Kindergeld zusteht oder wie lange Ihnen dieses noch gezahlt wird. Was ist zum Beispiel mit volljährigen Kindern? Auch die Höhe des Kindergeldes und der Antrag, der dafür ausgefüllt werden muss, geben immer wieder Anlass zur Diskussion.

So stellen Sie den Kindergeldantrag

Stellen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Familienkasse, die meist in der nächst größeren Stadt oder Gemeinde angesiedelt ist.  Sie können das Geld noch 4 Jahre rückwirkend beantragen. Wenn Sie ab der Geburt Ihres Kindes vom Kindergeld profitieren wollen, sollten Sie den Antrag bereits ein bis zwei Monate vorher abschicken oder einwerfen, da die Bearbeitung solange benötigt. Senden Sie dann außerdem die Kopie der Geburtsurkunde direkt nach Erhalt ab. Das Kindergeld wird für den ersten und letzten Monat nicht anteilig berechnet, sondern komplett ausgezahlt, auch wenn Ihr Baby am letzten Tag des Monats zur Welt kommt.

Mit Erreichen der Volljährigkeit benötigt die Familienkasse entsprechende Belege. Wenn sie also einen Fragebogen erhalten, müssen Sie den Bogen ausfüllen und die Belege einreichen. So vermeiden Sie die Einstellung der Kindergeldzahlung. Ergeben sich relevante Änderungen, sind Sie verpflichtet, diese der  Familienkasse sofort mitzuteilen und die entsprechenden Nachweise beizufügen.

Für das Kindergeld sind übrigens nicht nur die leiblichen Eltern bezugsberechtigt, sondern auch Großeltern, Pflegeeltern oder Adoptiveltern. Auch Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland können für Ihre Kinder Kindergeld beantragen. Familien aus den EU-Mitgliedsstaaten und dem europäischen Wirtschaftsraum werden wie deutsche Staatsbürger behandelt. Für Deutsche im Ausland sind die Beschränkungen sehr eng. Fragen Sie daher bei der Familienkasse, ob sich die Antragstellung lohnt.

Neu ist ab 2016, dass Sie sowohl Ihre eigene steuerliche Identifikationsnummer, als auch die Ihrer Kinder angeben müssen. Weitere Informationen über Änderungen, die auf Sie zukommen, finden Sie hier.

Bekommen Sie Kindergeld für erwachsene Kinder?

Auch für über 18-Jährige kann Ihnen Kindergeld überwiesen werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Bei arbeitslosen Kindern erhalten Sie beispielsweise zwei Jahre länger Geld. Für Kinder in der Schule, in einem Ausbildungsverhältnis oder im Erststudium – auch Masterstudium – fließt das Kindergeld weiterhin bis längstens zum 25. Geburtstag. Diese Frist erhöht sich bei zum Wehr- oder Zivildienst-Verpflichteten um die Länge der geleisteten Zeit. Für Kinder, die bereits vor ihrem 25. Lebensjahr an einer Behinderung leiden und ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten können, laufen die Zahlungen unbegrenzt weiter. Keine Einschränkungen ergeben sich aus der Heirat Ihres Kindes. Auch wenn der Ehepartner oder Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft über ein hohes Gehalt verfügt, kommt Ihnen das Kindergeld zu.

Mit wie viel Kindergeld können Sie rechnen?

Wie viel Kindergeld bekommen Sie nun?

  Das hängt einzig von der Anzahl Ihrer Kinder ab. Für ein oder zwei Kinder gibt es  190,00 Euro, für das dritte Kind sind es 196,00 Euro. Ab dem vierten Kind  bekommen Sie 221,00 Euro monatlich (Kindergeldänderung am 1.1.2016). Es kann immer nur der Vater oder die Mutter Kindergeld beantragen. Bei getrennt lebenden Paaren ist dies normalerweise derjenige, in dessen Haushalt das Kind die meiste Zeit verbringt. Wenn beispielsweise zwei Kinder beim einen und zwei beim anderen wohnen, werden für die zwei Jüngsten dennoch die höheren Sätze ausgezahlt. Wenn dagegen der neue Partner auch noch zwei Kinder mit in die Familie bringt und alle jeweils die beiden Ältesten sind, werden dennoch jeweils nur 190,00 Euro bezahlt, obwohl vier Kinder im Haushalt leben.

Das wird Sie auch interessieren:

Kindergelderhöhung 2016

Written by Ingrid Neufeld

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>