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	<title>Papas Pausenblog &#187; Elterngeld</title>
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	<description>Erziehungstipps nicht nur für Väter, Erwartungen an den modernen Vater, die Rolle des Vaters in der Familie,  Umgang mit Babys, Trotzalter, schwierige Kinder, ADHS-Probleme, Gesundheit, Erziehung und Elternzeit.</description>
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		<title>Immer mehr Mütter arbeiten – Schuld daran ist das Elterngeld</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Oct 2018 16:09:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ingrid Neufeld</dc:creator>
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<p>Eva (33) hat ihre kleine Tochter Marie mit acht Monaten in einer Kinderkrippe untergebracht. Sie arbeitet inzwischen seit vier Monaten wieder. Richtig glücklich ist sie mit der Situation nicht. Ihr Alltag beginnt um 5:00 Uhr morgens, damit sie es rechtzeitig schafft, ihre kleine Familie mit Frühstück zu versorgen, die Tochter fertig zu machen und sie [&#8230;]</p>
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				<content:encoded><![CDATA[<p>Teilen Sie gerne meine Inhalte mit anderen!</p>
<div id="attachment_1717" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><img class="size-thumbnail wp-image-1717" alt="Foto: Alexandra H. pixelio.de" src="http://papaspausenblog.de/wp-content/uploads/2018/10/Baby-Foto-Alexandra-H._pixelio.de_-150x150.jpg" width="150" height="150" /><p class="wp-caption-text">Foto: Alexandra H. pixelio.de</p></div>
<p style="text-align: justify;">Eva (33) hat ihre kleine Tochter Marie mit acht Monaten in einer Kinderkrippe untergebracht. Sie arbeitet inzwischen seit vier Monaten wieder. Richtig glücklich ist sie mit der Situation nicht. Ihr Alltag beginnt um 5:00 Uhr morgens, damit sie es rechtzeitig schafft, ihre kleine Familie mit Frühstück zu versorgen, die Tochter fertig zu machen und sie in der Kinderkrippe abzugeben um selbst pünktlich auf der Arbeit zu sein. Es ist Stress pur. Obwohl Eva nur halbtags arbeitet, fühlt sie sich ausgelaugt und zerrissen zwischen Job und der Herausforderung, ihrem Kind eine gute Mutter zu sein. Daneben gibt es auch noch Rolf, ihren Mann, der ja auch noch „etwas“ von ihr haben will.</p>
<h1>Elterngeldstudie belegt: Anteil der berufstätigen Mütter steigt</h1>
<p style="text-align: justify;">Laut einer Studie stieg der Anteil der berufstätigen Mütter seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2006 auf 44 Prozent. Vorher betrug er bei den Müttern, die ein einjähriges Kind zu Hause hatten noch 34,6 Prozent. Noch höher stieg der Anteil bei den Müttern von dreijährigen Kindern, nämlich auf über 60 Prozent.</p>
<p style="text-align: justify;">Ob der Grund wirklich bei der Einführung des Elterngeldes liegt, oder grundsätzlich daran, dass sich der Druck auf Mütter erhöht hat, dass von ihnen die Berufstätigkeit ganz selbstverständlich erwartet wird, ist nicht klar. Es ist offensichtlich, dass die Gesellschaft inzwischen von jungen Müttern erwartet, dass sie wieder berufstätig werden. Dabei sollten wir uns bewusst machen, dass wir alle diese Gesellschaft sind. Wir alle unterwerfen uns dem Diktat der Wirtschaft, die uns weis macht, dass es erstrebenswert ist, dass unsere jungen Mütter gleichzeitig Kinder erziehen und arbeiten gehen.</p>
<h3>Es gibt keine Wahlmöglichkeit mehr</h3>
<p style="text-align: justify;">Früher war es für junge Mütter erstrebenswert, die Wahlmöglichkeit zu haben zwischen Vollzeitmutter und Mutter, die gleichzeitig berufstätig ist. Inzwischen ist es leider so, dass es diese Wahlmöglichkeit gar nicht mehr zu geben scheint. Die Tatsache, dass es Kinderkrippen gibt, die junge Mütter bei ihrer Berufstätigkeit unterstützen können heißt ja nicht, dass es für alle Mütter der Königsweg ist, ihre Kinder in einer Krippe betreuen zu lassen. Es sollte weiterhin eine Wahlmöglichkeit bleiben und es sollte genauso akzeptiert werden, dass junge Mütter ihre Kinder zu Hause betreuen. Dafür brauchen wir zweierlei: zum einen sollte die Gesellschaft es als wertvolle Arbeit für die Gesellschaft anschauen, wenn junge Mütter bewusst ihre Zeit der Erziehung ihrer Kinder widmen. Junge Mütter, die sich bewusst dafür entscheiden, nehmen ihre Erziehungsarbeit in der Regel sehr ernst. Das verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung. Da man davon alleine nicht satt wird, sollte es zum anderen Regierungsaufgabe sein, dass diese Mütter finanziell unterstützt werden. Ich höre schon, wie jetzt einige verächtlich „Herdprämie“ denken, doch ich finde dieses Denken kurzsichtig. Wir brauchen dringend Mütter, die zu Hause bleiben und ihren Kindern Wärme und Geborgenheit vermitteln. Kinder benötigen Stabilität und eine Erziehung zu Werten. Um eine solche Erziehung zu gewährleisten, braucht man keine Krippen, sondern in erster Linie ein gutes Elternhaus.</p>
<h4>Unsere Wirtschaft brummt – unsere Familien auch?</h4>
<p style="text-align: justify;">Unserer Wirtschaft geht es gut – Vielleicht auch deshalb, weil viele Frauen wieder arbeiten. Ich will jetzt nicht das eine gegen das andere ausspielen. Frauen, die an ihrem Beruf hängen, sollen auch weiterhin berufstätig bleiben. Sie würden als Vollblutmutter wahrscheinlich versauern. Doch es gibt auch die vielen anderen, die nur deshalb berufstätig sind, weil die Gesellschaft es erwartet. Wir sollten uns unser Leben nicht von der Wirtschaft diktieren lassen. Unsere Kinder sind keine Wirtschaftsmasse, sondern unsere Zukunft. Liebe Frauen: Hört auf euer Herz, bevor ihr eure Kinder in eine Krippe gebt.</p>
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		<title>Politik stellt mehr Mittel für Elterngeld zur Verfügung</title>
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		<pubDate>Tue, 16 Sep 2014 07:59:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ingrid Neufeld</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Teilen Sie gerne meine Inhalte mit anderen!</p>
<p>Im Haushalt 2015 soll das Budget für das Elterngeld von 30 Millionen auf 5,4 Milliarden erhöht werden. Das ließ die „Passauer Neue Presse“ verlauten, die ihr Wissen aus Koalitionskreisen bezieht. Der Anlass dafür sind die Väter, die sich immer mehr für die Elternzeit interessieren. Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen, haben zumeist besser bezahlte Jobs [&#8230;]</p>
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<div id="attachment_718" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://papaspausenblog.de/wp-content/uploads/2014/09/Kindergeld-Petra-Bork-pixelio.jpg"><img class="size-medium wp-image-718" alt="Foto: Petra Bork pixelio.de" src="http://papaspausenblog.de/wp-content/uploads/2014/09/Kindergeld-Petra-Bork-pixelio-300x199.jpg" width="300" height="199" /></a><p class="wp-caption-text">Foto: Petra Bork pixelio.de</p></div>
<p style="text-align: justify;">Im Haushalt 2015 soll das Budget für das Elterngeld von 30 Millionen auf 5,4 Milliarden erhöht werden. Das ließ die „Passauer Neue Presse“ verlauten, die ihr Wissen aus Koalitionskreisen bezieht. Der Anlass dafür sind die Väter, die sich immer mehr für die Elternzeit interessieren. Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen, haben zumeist besser bezahlte Jobs als die Mütter. Das liegt natürlich daran, dass Väter meist andere Positionen als ihre Frauen haben, aber auch daran, dass Frauen häufig nur halbtags, oder stundenweise arbeiten. Zudem gibt es noch immer viele Frauen, die als Hausfrau zu Hause sind.</p>
<h2 style="text-align: left;">Elterngeld richtet sich nach Einkommen</h2>
<p style="text-align: justify;">Wenn diese Mütter dann in Elternzeit gehen, bekommen sie nur den Mindestbetrag an Elterngeld nämlich 300 Euro, während Berufstätige das Elterngeld prozentual von ihrem Einkommen erhalten.  Väter, die gut verdienen bekommen so natürlich auch oft die Höchstgrenze, die bei 1800.- Euro liegt.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Mehr Väter in Elternzeit</h3>
<p style="text-align: justify;">Während 2009 erst 20,8 Prozent der Väter in Elternzeit gingen, waren es 2012 schon 29,3 Prozent. Deshalb muss insgesamt mehr Elterngeld ausbezahlt werden. Die meisten Väter unterbrechen ihre Arbeit nur für zwei Monate, um ganz für ihr Baby da zu sein. Es gibt jedoch auch schon einige Väter, die ein halbes Jahr, oder länger Elternzeit nehmen. Der Trend ist eindeutig: Moderne Väter wollen Anteil nehmen an ihren Kindern. Sie wollen nicht außen vor bleiben, wenn ihr Baby das erste Mal lächelt, wenn es zum ersten Mal in der Lage ist, nach seinem Teddy zu greifen, wenn es anfängt, sich zu drehen, oder zu laufen. Väter wollen von Anfang an eine Beziehung zu ihrem Kind aufbauen. Das ist gut und richtig. Deshalb ist das Elterngeld eine großartige Unterstützung für jeden jungen Vater und jede junge Mutter. Denn natürlich wollen auch Mütter, dass ihre Männer Anteil nehmen am gemeinsamen Kind. Auch für sie ist es wichtig, dass sie einen Ansprechpartner haben, mit dem sie sich gemeinsam über die Fortschritte des Kindes freuen können.</p>
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		<title>Geldtipps für clevere Familienväter: Alles was Sie übers Elterngeld wissen müssen</title>
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		<pubDate>Thu, 23 Jan 2014 17:02:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ingrid Neufeld</dc:creator>
				<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Teilen Sie gerne meine Inhalte mit anderen!</p>
<p>Wenn ein Paar ein Baby bekommt, benötigt die junge Familie natürlich Geld. Alles kostet: Die Babykleidung, der Kinderwagen, der Wickeltisch&#8230; und&#8230; und&#8230; und&#8230; Da kommt es sehr gelegen, dass es so eine Unterstützung wie das Elterngeld gibt. Doch was ist das eigentlich, dieses Elterngeld und wie wird diese Leistung beantragt? Eltern können maximal für 14 [&#8230;]</p>
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<div id="attachment_350" class="wp-caption alignleft" style="width: 250px"><img class=" wp-image-350 " alt="Geldschein, Andreas Hermsdorf pixelio" src="http://papaspausenblog.de/wp-content/uploads/2014/01/Geldschein-Andreas-Hermsdorf-pixelio.jpg" width="240" height="131" /><p class="wp-caption-text">Foto: Andreas Hermsdorf, pixelio.de</p></div>
<p style="text-align: justify;">Wenn ein Paar ein Baby bekommt, benötigt die junge Familie natürlich Geld. Alles kostet: Die Babykleidung, der Kinderwagen, der Wickeltisch&#8230; und&#8230; und&#8230; und&#8230; Da kommt es sehr gelegen, dass es so eine Unterstützung wie das Elterngeld gibt. Doch was ist das eigentlich, dieses Elterngeld und wie wird diese Leistung beantragt?</p>
<p style="text-align: justify;">Eltern können maximal für 14 Monate Elterngeld erhalten. Um in diesen Genuss zu kommen, dürfen sie nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Wie hoch das Elterngeld ausfällt, hängt ganz davon ab, wieviel der Antragsteller, oder die Antragstellerin vorher verdient hat. Die Höhe bewegt sich zwischen 300 Euro und 1.800 Euro.</p>
<p style="text-align: justify;">
<hr />
<p><em>Das Elterngeld bemisst sich nach dem letzten Nettoeinkommen</em><br /><a href='https://twitter.com/share?text=Das+Elterngeld+bemisst+sich+nach+dem+letzten+Nettoeinkommen&#038;via=Papaspausenblog&#038;related=Papaspausenblog&#038;url=http://papaspausenblog.de/geldtipps-fuer-clevere-familienvaeter-alles-was-sie-uebers-elterngeld-wissen-muessen/' target='_blank'>Click To Tweet</a></p>
<hr />
<p style="text-align: justify;">Es macht Sinn, dass sich die Eltern das Elterngeld teilen. Bezieht nur ein Elternteil Elterngeld, ist die Bezugsdauer auf zwölf Monate begrenzt. Der zweite Elternteil muss bei voller Ausschöpfung des Elterngeldes mindestens zwei Monate lang daran beteiligt sein. Allerdings müssen die in Anspruch genommenen Monate nicht in einem Stück genommen werden. Man darf sie aufteilen.</p>
<h3 style="text-align: left;"><b>Wechsel der Steuerklasse rechtzeitig vollziehen</b></h3>
<p style="text-align: justify;">Seit Januar 2013 gilt eine neue Berechnungsgrundlage. Es wird die Steuerklasse zur Berechnung herangezogen, nach der der Antragsteller in den vorausgehenden zwölf Monaten vor der Geburt für den Zeitraum von sieben Monaten versteuert worden ist. Deshalb sollten Sie rechtzeitig die Steuerklasse wechseln, wenn Sie vorhaben, dies hinsichtlich Ihrer Kinderplanung zu tun.</p>
<h2 style="text-align: justify;"><b>Antragstellung des Elterngeldes:</b></h2>
<p style="text-align: justify;">Stellen Sie den Antrag schriftlich nach der Geburt des Kindes bei der zuständigen Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes. Sie benötigen dazu: Die Geburtsbescheinigung des Kindes, sowie Ihren Einkommensnachweis, oder einen Steuerbescheid bei Selbständigen. Wenn Mutterschaftsgeld gezahlt wird, die Bescheinigung der Krankenkasse hierüber, sowie die Bescheinigung des Arbeitgebers über den gezahlten Zuschuss. Außerdem eine Arbeitgeberbescheinigung über die geplante Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs. Bei Selbständigen eine entsprechend Eigenerklärung. Bei einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung der Mutter muss noch ein ärztliches Attest hierüber beigelegt werden.</p>
<h5 style="text-align: justify;"></h5>
<p style="text-align: justify;">Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und wird deshalb auf Arbeitslosengeld I angerechnet. Der Arbeitslose hat eine Wahlmöglichkeit, entweder das Arbeitslosengeld I weiter zu beziehen und zusätzlich 300 Euro Elterngeld zu erhalten, wenn er gleichzeitig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, oder aber den prozentualen Anteil am ausgefallenen Einkommen als Elterngeld zu bekommen. Danach bleiben die Ansprüche am Arbeitslosengeld I bestehen. Bei Arbeitslosengeld II wird das Elterngeld voll angerechnet. Es sei denn der beantragende Elternteil war vor der Geburt voll erwerbstätig, dann gibt es zusätzlich zu Hartz IV den sogenannten Elternfreibetrag, allerdings höchstens 300 Euro.</p>
<p style="text-align: justify;">Auf Wohngeld und BAföG wird das Elterngeld nur angerechnet, wenn der Bezug 300 Euro übersteigt.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Text dient nur zu Ihrer Orientierung und stellt keine verbindliche Beratung dar.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Vater in Elternzeit: Alles was Sie über die Beantragung wissen müssen</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Nov 2013 12:50:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ingrid Neufeld</dc:creator>
				<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[Geld + Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Vater in Elternzeit]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Teilen Sie gerne meine Inhalte mit anderen!</p>
<p>Elternzeit und Elterngeld sind nicht dasselbe, auch wenn sie eng verknüpft sind. Denn wer Elterngeld beantragen möchte, muss dazu in Elternzeit gehen. Während früher üblicherweise die Mütter zu Hause bei ihren Kindern geblieben sind, ändert sich das gerade. Immer mehr Väter gehen in Elternzeit. Seit die Akzeptanz einer solchen Auszeit zunimmt, muss eine Elternzeit auch nicht [&#8230;]</p>
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<div id="attachment_52" class="wp-caption alignleft" style="width: 410px"><img class="size-full wp-image-52 " alt="Vollzeitväter auf dem Vormarsch" src="http://papaspausenblog.de/wp-content/uploads/2013/10/Maryline-Weynand-Vater-und-Sohn-schmusend-auf-Wiese.jpg" width="400" height="266" /><p class="wp-caption-text">Foto: Maryline Weynand / pixelio.de</p></div>
<p style="text-align: justify;">Elternzeit und Elterngeld sind nicht dasselbe, auch wenn sie eng verknüpft sind. Denn wer Elterngeld beantragen möchte, muss dazu in Elternzeit gehen. Während früher üblicherweise die Mütter zu Hause bei ihren Kindern geblieben sind, ändert sich das gerade. Immer mehr Väter gehen in Elternzeit. Seit die Akzeptanz einer solchen Auszeit zunimmt, muss eine Elternzeit auch nicht mehr das Karriereaus für Väter bedeuten. Laut Studien tragen Elterngeld und Elternzeit zu einer erfolgreichen Berufsrückkehr bei. Anspruchsberechtigt ist die Mutter, oder der Vater, der sein Kind nach der Geburt selbst betreut und erzieht. Außerdem muss natürlich gewährleistet sein, dass das Kind im selben Haushalt lebt und der gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland liegen. Sollte der Elterngeldbezieher berufstätig sein, darf er das, allerdings höchstens 30 Stunden in der Woche.</p>
<h4><span style="text-decoration: underline;"><b>Das Elterngeld erfreut sich großer Beliebtheit</b></span></h4>
<p style="text-align: justify;">Für das Kind kann insgesamt vierzehn Monate lang <a href="http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse.html?thema=thema-elternzeit-elterngeld">Elterngeld</a> bezogen werden, allerdings nur wenn beide Elternteile Elterngeld in Anspruch nehmen. Für ein Elternteil gibt es nur 12 Monate lang Elterngeld. Dabei können die Elterngeldmonate durchaus zeitlich getrennt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass beide Eltern gleichzeitig Elterngeld beziehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Als Grundlage zur Berechnung des Elterngeldes dient  das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen, das in den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes vom Antragsteller bezogen worden ist.</p>
<h4 style="text-align: justify;"><b><span style="text-decoration: underline;">Elternzeit rechtzeitig beantragen</span></b></h4>
<p style="text-align: justify;">Wer in Elternzeit gehen möchte, hat darauf einen Anspruch bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes. Allerdings ist es auch möglich, einen Teil davon, und zwar bis zu zwölf Monaten, zu einer anderen Zeit zu nehmen, und zwar bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber diesem Vorhaben zustimmt.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn ein Vater in Elternzeit gehen will, kann er das bereits ab der Geburt des Kindes tun, also noch in der Mutterschutzfrist der Mutter. Natürlich können die Eltern die Elternzeit auch untereinander aufteilen.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei der Beantragung sind Fristen einzuhalten. Die Elternzeit muss dem Arbeitgeber angezeigt werden. Dieser ist spätestens sieben Wochen vor Beginn zu informieren. Allerdings sollte von einer früheren Anmeldung gegenüber dem Arbeitgeber abgesehen werden, da der Sonderkündigungsschutz des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit besteht. Weiß der Arbeitgeber zu früh von Ihrer Absicht, so kann es gut möglich sein, dass Sie noch vor Anritt der Elternzeit die Kündigung im Postkasten vorfinden.</p>
<p style="text-align: justify;">Keine Angst: Sollten Sie die Anmeldefrist von sieben Wochen verpassen, so schiebt sich der Beginn der Elternzeit einfach nach hinten. Allerdings sollten Sie die Elternzeit-Anmeldung aus beweistechnischen Gründen am besten mit Einschreiben und Rückschein verschicken, oder sie vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Bei der Anmeldung sollten Sie außerdem Beginn und Ende mit exaktem Datum angeben. Sie müssen Ihre Elternzeit verbindlich festlegen, denn bei einer späteren Verlängerung brauchen Sie sonst die Zustimmung des Arbeitgebers. Wenn Sie als Vater die Elternzeit ab Geburt Ihres Kindes beginnen möchten, aber der Geburtstermin natürlicherweise noch nicht bekannt ist, sollten Sie in der Anmeldung „ab Geburt“ schreiben und darüber hinaus den voraussichtlichen Geburtstermin nennen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Beitrag dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar</em>.</p>
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		<title>Vollzeitvater: das eigene Kind begleiten</title>
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		<pubDate>Thu, 07 Nov 2013 17:03:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ingrid Neufeld</dc:creator>
				<category><![CDATA[Vater in Elternzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Vaterschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[Elternzeit]]></category>

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<p>Es war in diesem Sommer als ich ein paar Urlaubstage am Chiemsee verbrachte. Da traf ich Frank, einen jungen Familienvater Anfang 40, der dort ebenfalls gerade ein paar Tage Urlaub machte. Im Gespräch verriet er mir dann, dass er sein „Baby“, das mit der Mutter zu Hause geblieben war, schon sehr vermissen würde. Er machte [&#8230;]</p>
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<div id="attachment_183" class="wp-caption alignleft" style="width: 410px"><img class="size-full wp-image-183 " alt="Alexandra H. kleines Baby" src="http://papaspausenblog.de/wp-content/uploads/2013/11/Alexandra-H.-kleines-Baby.jpg" width="400" height="266" /><p class="wp-caption-text">Foto: Alexandra H. / pixelio.de</p></div>
<p style="text-align: justify;">Es war in diesem Sommer als ich ein paar Urlaubstage am Chiemsee verbrachte. Da traf ich Frank, einen jungen Familienvater Anfang 40, der dort ebenfalls gerade ein paar Tage Urlaub machte. Im Gespräch verriet er mir dann, dass er sein „Baby“, das mit der Mutter zu Hause geblieben war, schon sehr vermissen würde. Er machte mich neugierig und so erfuhr ich, dass er sich in Absprache mit seiner Frau dazu entschieden hatte, beruflich kürzer zu treten und in erster Linie für seinen inzwischen zweijährigen Sohn da zu sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Ich fand die Begegnung außerordentlich spannend, war er doch der erste „Hausmann“, der mir bisher begegnet war. Natürlich hakte ich ein wenig nach und fragte Frank darüber aus, wie es denn so ist als „Hausmann“.</p>
<h4><span style="text-decoration: underline;">Vollzeitvater: Beruf und Berufung</span></h4>
<p style="text-align: justify;">Er erklärte mir, dass seine Frau einen gut dotierten Posten hat und dass er selbst karrieremäßig auf einer Stelle sitzt, an der er nicht weiterkommt. Für ihn war es daher eine gute Alternative, sich ganz für die Kindererziehung zu entscheiden. Mit seinem alten Arbeitgeber hatte er eine Vereinbarung getroffen, die es ihm ermöglicht, stundenweise von seinem Home-Office aus tätig zu sein. So kann er ganz flexibel seinen Sohn in die Krippe bringen und pünktlich wieder abholen. Auch eine Erkrankung ist kein Problem, denn er ist ja zu Hause.</p>
<h4 style="text-align: justify;"><span style="text-decoration: underline;">Vollzeitväter sind keine Weicheier</span></h4>
<p style="text-align: justify;">Frank ist ein sehr sportlicher junger Mann und schon optisch ganz gewiss kein „Weichei“. Er wirkt tatkräftig, zupackend und sehr sympathisch. Frank steht für eine neue Väter-Generation. Väter, die eine Tätigkeit als Vollzeitvater als bereichernd und inspirierend empfinden. Väter, die dabei sein wollen, wenn das Kind zum ersten Mal auf wackeligen Beinchen steht, wenn es im Sandkasten erste Kontakte zu anderen Kindern knüpft, wenn es in den Kindergarten und in die Schule kommt.</p>
<h4 style="text-align: justify;"><span style="text-decoration: underline;">Vollzeitvater: Chance auf besondere Beziehung zum Kind</span></h4>
<p style="text-align: justify;">Frank hat keine Berührungsängste, wenn es darum geht, sein Kind zu wickeln und zu versorgen. Er hat eine ganz besondere Bindung zu seinem Kind aufgebaut und er ist stolz darauf. „<a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/mythos-neuer-mann-machen-sie-eine-gute-vaterfigur-a-794594-7.html">Mythos neuer Mann</a>“ titelte Spiegel.de noch vor zwei Jahren einen Artikel zum Thema Vollzeitvater. Doch dieser Mythos wird immer blasser.</p>
<p style="text-align: justify;">Besonders deutlich wird es, wenn man die Statistik anschaut, die sich mit der Väterbeteiligung am Elterngeld beschäftigt. Im Jahr 2011 erhielten bundesweit 27,3 Prozent der Väter für eine Dauer von durchschnittlich 2,9 Monaten Elterngeld. Die bayerischen Väter zeigen sich dabei besonders fortschrittlich, denn in Bayern betrug der Väteranteil im gleichen Zeitraum 35,8 Prozent. Dahinter kommen gleich die Sachsen mit 35,6 Prozent. Am Ende der Skala liegt das Saarland, in dem sich nur 17,5 Prozent der Väter für das Elterngeld entschieden haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Ingrid Neufeld</p>
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		<title>Familienfinanzen: Auch der Staat gibt Geld dazu</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Nov 2013 21:02:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ingrid Neufeld</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienfinanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Geld + Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[Familiengeld]]></category>
		<category><![CDATA[Familienversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Teilen Sie gerne meine Inhalte mit anderen!</p>
<p>Wenn ein Paar heutzutage ein Baby bekommt, hat es sich das meist gründlich überlegt. Nur noch selten „passiert es“ einfach so. Viele Paare zögern den Schritt auch deshalb hinaus, weil sie immer wieder hören: „Kinder kosten Geld“, oder „Wer Kinder hat, kann sich nichts mehr leisten.“ Doch ob das „sich nichts mehr leisten können“ so [&#8230;]</p>
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<div id="attachment_184" class="wp-caption alignleft" style="width: 370px"><img class=" wp-image-184   " alt="Kindergeld  Petra Bork pixelio" src="http://papaspausenblog.de/wp-content/uploads/2013/11/Kindergeld-Petra-Bork-pixelio.jpg" width="360" height="239" /><p class="wp-caption-text">Foto: Petra Bork / pixelio.de</p></div>
<p style="text-align: justify;">Wenn ein Paar heutzutage ein Baby bekommt, hat es sich das meist gründlich überlegt. Nur noch selten „passiert es“ einfach so. Viele Paare zögern den Schritt auch deshalb hinaus, weil sie immer wieder hören: „Kinder kosten Geld“, oder „Wer Kinder hat, kann sich nichts mehr leisten.“</p>
<p style="text-align: justify;">Doch ob das „sich nichts mehr leisten können“ so stimmt, hängt auch von der eigenen Erwartungshaltung ab. Wer vorher mal eben so in den Flieger gestiegen ist und sich jeden erdenklichen Winkel der Welt angeschaut hat, kann sich das in den meisten Fällen tatsächlich nicht mehr leisten. Aber ein Familienurlaub im „normalen Rahmen“ ist für viele Familien auch nach Familiengründung noch drin.</p>
<p style="text-align: justify;">Und ganz ehrlich: Wer Kinder hat, möchte in ihrer Nähe bleiben und nicht einfach mal so um die Welt jetten.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Perspektive ändert sich. Was vorher wichtig war, verliert an Dominanz.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Baby stellt das Leben buchstäblich auf den Kopf. Da gibt man das Geld gerne lieber für die Kinderzimmereinrichtung aus, als für ein Luxushotel auf den Malediven.</p>
<p style="text-align: justify;">Allerdings ist man auch nicht vollkommen auf sich alleine gestellt. „Vater Staat“ greift Familien ja auch unter die Arme.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Diese staatliche Leistungen für Familien können Sie beanspruchen:</h3>
<h4 style="text-align: justify;">Kindergeld:</h4>
<p style="text-align: justify;">Wenn Sie als Paar ein Baby bekommen, erhalten Sie für Ihren Nachwuchs Kindergeld. Die Auszahlung beantragen Sie über die Familienkasse der Arbeitsagentur. Falls sie beim öffentlichen Dienst angestellt, oder Beamter sind, überweist Ihnen Ihr Arbeitgeber das Kindergeld direkt mit Ihrem Gehalt. Diesen Kindergeldanspruch haben Sie bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Darüber hinaus erhalten Sie dennoch Kindergeld, wenn sich Ihr Kind in Ausbildung befindet, und zwar bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Nach einer neuen Rechtsprechung verlieren Sie diesen Anspruch auch dann nicht, wenn das Kind während der Ausbildung heiraten sollte.</p>
<h4 style="text-align: justify;"><b>Elterngeld: </b></h4>
<p style="text-align: justify;">Seit dem 03.11.2006 können Eltern das Elterngeld beantragen. Es ist daran gekoppelt, dass die Betreuungsperson sich zu Hause um das Baby kümmert. Dafür gibt es 65 % des Nettoeinkommens. Doch auch Mütter, die vorher nicht gearbeitet haben, gehen nicht leer aus. Sie bekommen mindestens 300 Euro. Die rechtzeitige Beantragung ist notwendig, da rückwirkend für höchstens drei Monate Elterngeld nachgezahlt werden. Das Elterngeld wird für maximal 12 Monate gezahlt, es sei denn Sie als Vater nehmen ebenfalls das Elterngeld in Anspruch. Dann verlängert sich das Elterngeld auf insgesamt 14 Monate.</p>
<h4 style="text-align: justify;"><b>Kinderfreibetrag:</b></h4>
<p style="text-align: justify;">Darüber entscheidet das Finanzamt bei Abgabe der Steuererklärung. Der Kinderfreibetrag fällt unter das Steuerrecht und hängt vom Einkommen des Betroffenen ab.</p>
<h4 style="text-align: justify;"><b>Betreuungsgeld:</b></h4>
<p style="text-align: justify;">Seit August 2013 wird diese Leistung an Familien gezahlt, bei denen sich eine Person ausschließlich der Erziehung widmet. Es gilt für Kinder unter drei Jahren, die keine Betreuungseinrichtung besuchen. Wird das Betreuungsgeld für die Ausbildung oder die Altersvorsorge des Kindes gespart, werden 15.- Euro zusätzlich ausgezahlt.</p>
<p style="text-align: justify;">Anmerkung: Das Betreuungsgeld wurde inzwischen vom Verfassungsgericht gekippt.  <a href="http://papaspausenblog.de/betreuungsgeld-vom-verfassungsgericht-karlsruhe-gekippt/">Nähere Infos erhalten Sie hier. </a></p>
<h4 style="text-align: justify;"><b>Krankenversicherung:</b></h4>
<p style="text-align: justify;">Wenn Sie Familienzuwachs planen, sollten Sie Ihre Krankenversicherung nicht vergessen. Eine private Versicherung verlangt die Mitgliedschaft und Zahlung für jedes Familienmitglied, während in der gesetzlichen Krankenversicherung alle Familienmitglieder beitragsfrei aufgenommen werden können.</p>
<p>Text dient nur zur Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar</p>
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<p><script type="text/javascript">// <![CDATA[
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