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	<title>Papas Pausenblog &#187; Kindergeld</title>
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	<description>Erziehungstipps nicht nur für Väter, Erwartungen an den modernen Vater, die Rolle des Vaters in der Familie,  Umgang mit Babys, Trotzalter, schwierige Kinder, ADHS-Probleme, Gesundheit, Erziehung und Elternzeit.</description>
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		<title>Kindergelderhöhung 2016 &#8211; Bonbon für Familien</title>
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		<pubDate>Mon, 04 Jan 2016 14:30:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ingrid Neufeld</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geld + Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergelderhöhung 2016]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeldhöhe]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Teilen Sie gerne meine Inhalte mit anderen!</p>
<p>Wie teuer ist so ein Bonbon? Ein paar Cent vielleicht? Immerhin für zwei Euro bekommt man schon eine ganze Tüte. Denn so hoch ist die monatliche Erhöhung für 2016. Das Kindergeld beträgt jetzt 190.- Euro und damit 2.- Euro mehr als bisher. Die letzte Kindergelderhöhung fand im März 2015 statt und betrug 4.- Euro. Doppelt [&#8230;]</p>
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<p style="text-align: justify;"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1353" alt="Haribo eigen" src="http://papaspausenblog.de/wp-content/uploads/2016/01/Haribo-eigen-150x150.jpg" width="150" height="150" />Wie teuer ist so ein Bonbon? Ein paar Cent vielleicht? Immerhin für zwei Euro bekommt man schon eine ganze Tüte. Denn so hoch ist die monatliche Erhöhung für 2016. Das Kindergeld beträgt jetzt 190.- Euro und damit 2.- Euro mehr als bisher.</p>
<p style="text-align: justify;">Die letzte Kindergelderhöhung fand im März 2015 statt und betrug 4.- Euro. Doppelt so viel wie jetzt. Eltern erhalten für ihr erstes Kind 190.- Euro. Für das zweite ebenfalls und für ein drittes Kind gibt es 196 Euro. Ab dem vierten Kind steigt das Kindergeld auf 221.- Euro und bleibt auch bei weiteren Kindern auf dieser Höhe.</p>
<h2 style="text-align: left;">Kindergelderhöhung 2016 &#8211; zu wenig?</h2>
<p style="text-align: justify;">Natürlich gibt es Menschen, die sich über die derzeitige Kindergeldhöhe aufregen, aber im Grunde ist der Betrag 190.- Euro gar nicht so wenig. Bis weit in die 90er Jahre hinein gab es für das erste Kind nur 50 DM, ja genau DM, nicht Euro. Erst 1996 erhielten Eltern für das erste  und zweite Kind 200 DM für das dritte Kind 300 DM und für alle weiteren Kinder 350 DM. Erst ab dieser Zeit „lohnte“ sich der Kindergeldbezug. Eltern mit drei Kindern bekamen immerhin 700 DM Kindergeld, das entspricht 357.90 Euro.</p>
<h2 style="text-align: left;">Höhere Kindergeldzahlung 2016 als in früheren Jahren</h2>
<p style="text-align: justify;">Falls Sie heute Eltern von drei Kindern sind, bekommen Sie inzwischen 576 Euro. Also hat sich das Kindergeld für Eltern von drei Kindern in den letzten Jahren um rund 200 Euro erhöht. Bei einem Kind zahlte Vater Staat damals 200 DM, was 102.26 Euro entspricht. Heute erhalten Eltern für ein Kind 190 Euro, also rund 87 Euro mehr. Wenn man beim Vergleich des Kindergeldbezugs das Jahr 1986 zugrunde legt, also zurückschaut, was vor dreißig Jahren gezahlt wurde, ist die Erhöhung doch erklecklich. Damals waren es 50 DM, die Eltern für das erste Kind erhielten. Diese 50 DM entsprechen 25,56 Euro. 164,44 Euro haben Eltern heute mehr im Geldbeutel, als ihre eigenen Eltern vor dreißig Jahren.</p>
<h3 style="text-align: left;">Kindergelderhöhung 2016 &#8211; ein Grund zur Freude</h3>
<p style="text-align: justify;">Deshalb dürfen sich Eltern durchaus ein klein wenig freuen, weil das Kindergeld wieder mal erhöht worden ist. Die „Peanuts“ summieren sich in den Jahren. Wenn Sie eine Bonbontüte mehr kaufen in diesem Monat, dann genießen Sie diese. Denken Sie daran: Die hat Ihnen Vater Staat spendiert!</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Das könnte Sie auch interessieren:</p>
<p style="text-align: justify;"><a href="http://papaspausenblog.de/kindergeld-berechtigung-antrag-und-hoehe/">Kindergeldantrag</a></p>
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		<title>Kindergeld – Berechtigung, Antrag und Höhe</title>
		<link>http://papaspausenblog.de/kindergeld-berechtigung-antrag-und-hoehe/</link>
		<comments>http://papaspausenblog.de/kindergeld-berechtigung-antrag-und-hoehe/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Dec 2015 13:30:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ingrid Neufeld</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienfinanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Geld + Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Höhe des Kindergeldes]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Teilen Sie gerne meine Inhalte mit anderen!</p>
<p>Wer kann in Deutschland erfolgreich Kindergeld beantragen? „Ganz einfach: Familien mit Kindern“, werden Sie jetzt sagen. Aber ganz so einfach ist es nicht. Denn es gibt Familienkonstellationen, in der es nicht so ganz eindeutig ist, ob Ihnen Kindergeld zusteht oder wie lange Ihnen dieses noch gezahlt wird. Was ist zum Beispiel mit volljährigen Kindern? Auch [&#8230;]</p>
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				<content:encoded><![CDATA[<p>Teilen Sie gerne meine Inhalte mit anderen!</p>
<div id="attachment_184" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><img class="size-thumbnail wp-image-184" alt="Foto: Petra Bork / pixelio.de" src="http://papaspausenblog.de/wp-content/uploads/2013/11/Kindergeld-Petra-Bork-pixelio-150x150.jpg" width="150" height="150" /><p class="wp-caption-text">Foto: Petra Bork / pixelio.de</p></div>
<p style="text-align: justify;"><span style="text-align: justify; font-size: 1.4rem; line-height: 1.6;">Wer kann in Deutschland erfolgreich Kindergeld beantragen? „Ganz einfach: Familien mit Kindern“, werden Sie jetzt sagen. Aber ganz so einfach ist es nicht. Denn es gibt Familienkonstellationen, in der es nicht so ganz eindeutig ist, ob Ihnen Kindergeld zusteht oder wie lange Ihnen dieses noch gezahlt wird. Was ist zum Beispiel mit volljährigen Kindern? Auch die Höhe des Kindergeldes und der Antrag, der dafür ausgefüllt werden muss, geben immer wieder Anlass zur Diskussion.</span></p>
<h2>So stellen Sie den Kindergeldantrag</h2>
<p style="text-align: justify;">Stellen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Familienkasse, die meist in der nächst größeren Stadt oder Gemeinde angesiedelt ist.  Sie können das Geld noch 4 Jahre rückwirkend beantragen. Wenn Sie ab der Geburt Ihres Kindes vom Kindergeld profitieren wollen, sollten Sie den Antrag bereits ein bis zwei Monate vorher abschicken oder einwerfen, da die Bearbeitung solange benötigt. Senden Sie dann außerdem die Kopie der Geburtsurkunde direkt nach Erhalt ab. Das Kindergeld wird für den ersten und letzten Monat nicht anteilig berechnet, sondern komplett ausgezahlt, auch wenn Ihr Baby am letzten Tag des Monats zur Welt kommt.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit Erreichen der Volljährigkeit benötigt die Familienkasse entsprechende Belege. Wenn sie also einen Fragebogen erhalten, müssen Sie den Bogen ausfüllen und die Belege einreichen. So vermeiden Sie die Einstellung der Kindergeldzahlung. Ergeben sich relevante Änderungen, sind Sie verpflichtet, diese der  Familienkasse sofort mitzuteilen und die entsprechenden Nachweise beizufügen.</p>
<p style="text-align: justify;">Für das Kindergeld sind übrigens nicht nur die leiblichen Eltern bezugsberechtigt, sondern auch Großeltern, Pflegeeltern oder Adoptiveltern. Auch Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland können für Ihre Kinder Kindergeld beantragen. Familien aus den EU-Mitgliedsstaaten und dem europäischen Wirtschaftsraum werden wie deutsche Staatsbürger behandelt. Für Deutsche im Ausland sind die Beschränkungen sehr eng. Fragen Sie daher bei der Familienkasse, ob sich die Antragstellung lohnt.</p>
<p style="text-align: justify;">Neu ist ab 2016, dass Sie sowohl Ihre eigene steuerliche Identifikationsnummer, als auch die Ihrer Kinder angeben müssen. Weitere Informationen über Änderungen, die auf Sie zukommen, finden Sie <a href="http://gesundheit.gelbeseiten.de/Familie-Pflege/Baby-Kleinkind/Kindergeld-beantragen-Darauf-muessen-Sie-jetzt-achten">hier</a>.</p>
<h2>Bekommen Sie Kindergeld für erwachsene Kinder?</h2>
<p style="text-align: justify;">Auch für über 18-Jährige kann Ihnen Kindergeld überwiesen werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Bei arbeitslosen Kindern erhalten Sie beispielsweise zwei Jahre länger Geld. Für Kinder in der Schule, in einem Ausbildungsverhältnis oder im Erststudium – auch Masterstudium – fließt das Kindergeld weiterhin bis längstens zum 25. Geburtstag. Diese Frist erhöht sich bei zum Wehr- oder Zivildienst-Verpflichteten um die Länge der geleisteten Zeit. Für Kinder, die bereits vor ihrem 25. Lebensjahr an einer Behinderung leiden und ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten können, laufen die Zahlungen unbegrenzt weiter. Keine Einschränkungen ergeben sich aus der Heirat Ihres Kindes. Auch wenn der Ehepartner oder Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft über ein hohes Gehalt verfügt, kommt Ihnen das Kindergeld zu.</p>
<h2>Mit wie viel Kindergeld können Sie rechnen?</h2>
<p style="text-align: justify;">Wie viel Kindergeld bekommen Sie nun?<br />
<hr />
<p><em>Wie hoch ist das Kindergeld, das Sie 2016 erwarten können?</em><br /><a href='https://twitter.com/share?text=Wie+hoch+ist+das+Kindergeld%2C+das+Sie+2016+erwarten+k%C3%B6nnen%3F&#038;via=Papaspausenblog&#038;related=Papaspausenblog&#038;url=http://papaspausenblog.de/kindergeld-berechtigung-antrag-und-hoehe/' target='_blank'>Click To Tweet</a></p>
<hr />  Das hängt einzig von der Anzahl Ihrer Kinder ab. Für ein oder zwei Kinder gibt es  190,00 Euro, für das dritte Kind sind es 196,00 Euro. Ab dem vierten Kind  bekommen Sie 221,00 Euro monatlich (Kindergeldänderung am 1.1.2016). Es kann immer nur der Vater <i>oder</i> die Mutter Kindergeld beantragen. Bei getrennt lebenden Paaren ist dies normalerweise derjenige, in dessen Haushalt das Kind die meiste Zeit verbringt. Wenn beispielsweise zwei Kinder beim einen und zwei beim anderen wohnen, werden für die zwei Jüngsten dennoch die höheren Sätze ausgezahlt. Wenn dagegen der neue Partner auch noch zwei Kinder mit in die Familie bringt und alle jeweils die beiden Ältesten sind, werden dennoch jeweils nur 190,00 Euro bezahlt, obwohl vier Kinder im Haushalt leben.</p>
<p style="text-align: justify;">Das wird Sie auch interessieren:</p>
<p style="text-align: justify;">
<hr />
<p><em>Keine Kindergeldzahlung 2016 bei fehlender Steuernummer &#8211; was ist dran an dieser Meldung?</em><br /><a href='https://twitter.com/share?text=Keine+Kindergeldzahlung+2016+bei+fehlender+Steuernummer+-+was+ist+dran+an+dieser+Meldung%3F&#038;via=Papaspausenblog&#038;related=Papaspausenblog&#038;url=http://papaspausenblog.de/kindergeld-berechtigung-antrag-und-hoehe/' target='_blank'>Click To Tweet</a></p>
<hr />
<p style="text-align: justify;"><a href="http://papaspausenblog.de/kindergelderhoehung-2016-bonbon-fuer-familien/">Kindergelderhöhung 2016</a></p>
<div style="min-height:33px;" class="really_simple_share really_simple_share_button robots-nocontent snap_nopreview"><div class="really_simple_share_google_share" style="width:110px;"><div class="g-plus" data-action="share" data-href="http://papaspausenblog.de/kindergeld-berechtigung-antrag-und-hoehe/" data-annotation="bubble" ></div></div></div>
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		<title>Keine Kindergeldzahlung 2016 bei fehlender Steuernummer &#8211; Was ist dran an dieser Meldung?</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Nov 2015 08:31:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ingrid Neufeld</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Geld + Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[Kindergeld 2016]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Teilen Sie gerne meine Inhalte mit anderen!</p>
<p>Jan  hat die Nachricht auf Facebook gefunden. Er war doch sehr überrascht. Dort stand: Keine Kindergeldzahlung ab 2016 bei fehlender Steuernummer.Click To Tweet  Aus den Kommentaren wurde deutlich, dass sich viele von der Familienkasse uninformiert fühlten. Denn niemand war angeschrieben worden, um die Steuernummer nachzureichen. Stattdessen gab es lediglich eine Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit [&#8230;]</p>
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				<content:encoded><![CDATA[<p>Teilen Sie gerne meine Inhalte mit anderen!</p>
<div id="attachment_1112" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><img class="size-thumbnail wp-image-1112" alt="Kindergeld  Petra Bork pixelio" src="http://papaspausenblog.de/wp-content/uploads/2015/11/Kindergeld-Petra-Bork-pixelio-150x150.jpg" width="150" height="150" /><p class="wp-caption-text">Kindergeld &#8211; Foto: Petra Bork/pixelio.de</p></div>
<p style="text-align: justify;">Jan  hat die Nachricht auf Facebook gefunden. Er war doch sehr überrascht. Dort stand:<br />
<hr />
<p><em>Keine Kindergeldzahlung ab 2016 bei fehlender Steuernummer.</em><br /><a href='https://twitter.com/share?text=Keine+Kindergeldzahlung+ab+2016+bei+fehlender+Steuernummer.&#038;via=Papaspausenblog&#038;related=Papaspausenblog&#038;url=http://papaspausenblog.de/keine-kindergeldzahlung-2016-bei-fehlender-steuernummer-ist-dran-dieser-meldung/' target='_blank'>Click To Tweet</a></p>
<hr /> Aus den Kommentaren wurde deutlich, dass sich viele von der Familienkasse uninformiert fühlten. Denn niemand war angeschrieben worden, um die Steuernummer nachzureichen. Stattdessen gab es lediglich eine Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit zu diesem Thema. Deshalb konnte man unter den Facebook-Nutzern Unruhe und Missstimmung  beobachten. Doch eigentlich trifft auch hier das alte Sprichwort zu: „Es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.“</p>
<h1 style="text-align: left;"><b>Kindergeldauszahlung ab Januar 2016</b></h1>
<p style="text-align: justify;">Die Änderung kommt erst ab Januar auf die Eltern zu. Eltern, die erstmals einen Kindergeldantrag stellen müssen die Steueridentifikationsnummer bei ihrem Antrag mit angeben und zwar sowohl ihre eigene, als auch die des Kindes für das Kindergeld beantragt wird.  <a href="https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI515647">Bei der Arbeitsagentur</a>, können Sie online Kindergeld beantragen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Grund für diese Neuregelung: Damit soll einem Doppelbezug von Kindergeld Vorschub geleistet werden. Man will also vermeiden, dass mit dem Kindergeld betrogen werden kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, müssen die Steuernummer nachmelden, allerdings haben sie dafür ein ganzes Jahr Zeit. Erst nach einem Jahr müssen Eltern damit rechnen, dass der Kindergeldbezug solange ausgesetzt wird, bis sie die Steuernummer eingereicht haben. Die ausgesetzten Beträge werden bei Vorliegen der Steuernummer dann rückwirkend nachbezahlt. Sollte jemand allerdings ohne Steueridentifikationsnummer Kindergeld bezogen haben, muss die Familienkasse das Kindergeld mit dem Stichtag Januar 2016 aufheben und die gezahlten Beträge zurückverlangen.</p>
<h1 style="text-align: left;"><b>Steueridentifikationsnummer im Jahr 2016 nachreichen</b></h1>
<p style="text-align: justify;">Im Jahr 2008 haben Steuerpflichtige vom Bundeszentralamt für Steuern die sogenannte Steueridentifikationsnummer erhalten. Sie finden sie auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber, oder im Einkommensteuerbescheid des Finanzamts. Bei der Geburt eines Kindes erhalten Sie automatisch die Steueridentifikationsnummer für dieses Kind. Sollte diese verloren gegangen sein, kann sie beim <a href="https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html">Bundeszentralamt für Steuern</a> schriftlich angefordert werden. Die Familienkasse benötigt zur Kindergeldauszahlung sowohl Ihre Steueridentifikationsnummer, als auch die Ihres Kindes. Jedenfalls können Sie beruhigt sein: Sie stehen nicht unter Zeitdruck. Der Kindergeldbezug wird keinesfalls ab Januar eingestellt.</p>
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		<title>Familienfinanzen: Auch der Staat gibt Geld dazu</title>
		<link>http://papaspausenblog.de/familienfinanzen-auch-der-staat-gibt-geld-dazu/</link>
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		<pubDate>Tue, 05 Nov 2013 21:02:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ingrid Neufeld</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienfinanzen]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Teilen Sie gerne meine Inhalte mit anderen!</p>
<p>Wenn ein Paar heutzutage ein Baby bekommt, hat es sich das meist gründlich überlegt. Nur noch selten „passiert es“ einfach so. Viele Paare zögern den Schritt auch deshalb hinaus, weil sie immer wieder hören: „Kinder kosten Geld“, oder „Wer Kinder hat, kann sich nichts mehr leisten.“ Doch ob das „sich nichts mehr leisten können“ so [&#8230;]</p>
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<div id="attachment_184" class="wp-caption alignleft" style="width: 370px"><img class=" wp-image-184   " alt="Kindergeld  Petra Bork pixelio" src="http://papaspausenblog.de/wp-content/uploads/2013/11/Kindergeld-Petra-Bork-pixelio.jpg" width="360" height="239" /><p class="wp-caption-text">Foto: Petra Bork / pixelio.de</p></div>
<p style="text-align: justify;">Wenn ein Paar heutzutage ein Baby bekommt, hat es sich das meist gründlich überlegt. Nur noch selten „passiert es“ einfach so. Viele Paare zögern den Schritt auch deshalb hinaus, weil sie immer wieder hören: „Kinder kosten Geld“, oder „Wer Kinder hat, kann sich nichts mehr leisten.“</p>
<p style="text-align: justify;">Doch ob das „sich nichts mehr leisten können“ so stimmt, hängt auch von der eigenen Erwartungshaltung ab. Wer vorher mal eben so in den Flieger gestiegen ist und sich jeden erdenklichen Winkel der Welt angeschaut hat, kann sich das in den meisten Fällen tatsächlich nicht mehr leisten. Aber ein Familienurlaub im „normalen Rahmen“ ist für viele Familien auch nach Familiengründung noch drin.</p>
<p style="text-align: justify;">Und ganz ehrlich: Wer Kinder hat, möchte in ihrer Nähe bleiben und nicht einfach mal so um die Welt jetten.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Perspektive ändert sich. Was vorher wichtig war, verliert an Dominanz.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Baby stellt das Leben buchstäblich auf den Kopf. Da gibt man das Geld gerne lieber für die Kinderzimmereinrichtung aus, als für ein Luxushotel auf den Malediven.</p>
<p style="text-align: justify;">Allerdings ist man auch nicht vollkommen auf sich alleine gestellt. „Vater Staat“ greift Familien ja auch unter die Arme.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Diese staatliche Leistungen für Familien können Sie beanspruchen:</h3>
<h4 style="text-align: justify;">Kindergeld:</h4>
<p style="text-align: justify;">Wenn Sie als Paar ein Baby bekommen, erhalten Sie für Ihren Nachwuchs Kindergeld. Die Auszahlung beantragen Sie über die Familienkasse der Arbeitsagentur. Falls sie beim öffentlichen Dienst angestellt, oder Beamter sind, überweist Ihnen Ihr Arbeitgeber das Kindergeld direkt mit Ihrem Gehalt. Diesen Kindergeldanspruch haben Sie bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Darüber hinaus erhalten Sie dennoch Kindergeld, wenn sich Ihr Kind in Ausbildung befindet, und zwar bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Nach einer neuen Rechtsprechung verlieren Sie diesen Anspruch auch dann nicht, wenn das Kind während der Ausbildung heiraten sollte.</p>
<h4 style="text-align: justify;"><b>Elterngeld: </b></h4>
<p style="text-align: justify;">Seit dem 03.11.2006 können Eltern das Elterngeld beantragen. Es ist daran gekoppelt, dass die Betreuungsperson sich zu Hause um das Baby kümmert. Dafür gibt es 65 % des Nettoeinkommens. Doch auch Mütter, die vorher nicht gearbeitet haben, gehen nicht leer aus. Sie bekommen mindestens 300 Euro. Die rechtzeitige Beantragung ist notwendig, da rückwirkend für höchstens drei Monate Elterngeld nachgezahlt werden. Das Elterngeld wird für maximal 12 Monate gezahlt, es sei denn Sie als Vater nehmen ebenfalls das Elterngeld in Anspruch. Dann verlängert sich das Elterngeld auf insgesamt 14 Monate.</p>
<h4 style="text-align: justify;"><b>Kinderfreibetrag:</b></h4>
<p style="text-align: justify;">Darüber entscheidet das Finanzamt bei Abgabe der Steuererklärung. Der Kinderfreibetrag fällt unter das Steuerrecht und hängt vom Einkommen des Betroffenen ab.</p>
<h4 style="text-align: justify;"><b>Betreuungsgeld:</b></h4>
<p style="text-align: justify;">Seit August 2013 wird diese Leistung an Familien gezahlt, bei denen sich eine Person ausschließlich der Erziehung widmet. Es gilt für Kinder unter drei Jahren, die keine Betreuungseinrichtung besuchen. Wird das Betreuungsgeld für die Ausbildung oder die Altersvorsorge des Kindes gespart, werden 15.- Euro zusätzlich ausgezahlt.</p>
<p style="text-align: justify;">Anmerkung: Das Betreuungsgeld wurde inzwischen vom Verfassungsgericht gekippt.  <a href="http://papaspausenblog.de/betreuungsgeld-vom-verfassungsgericht-karlsruhe-gekippt/">Nähere Infos erhalten Sie hier. </a></p>
<h4 style="text-align: justify;"><b>Krankenversicherung:</b></h4>
<p style="text-align: justify;">Wenn Sie Familienzuwachs planen, sollten Sie Ihre Krankenversicherung nicht vergessen. Eine private Versicherung verlangt die Mitgliedschaft und Zahlung für jedes Familienmitglied, während in der gesetzlichen Krankenversicherung alle Familienmitglieder beitragsfrei aufgenommen werden können.</p>
<p>Text dient nur zur Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar</p>
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