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	<title>Papas Pausenblog &#187; Betreuungsgeld</title>
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	<description>Erziehungstipps nicht nur für Väter, Erwartungen an den modernen Vater, die Rolle des Vaters in der Familie,  Umgang mit Babys, Trotzalter, schwierige Kinder, ADHS-Probleme, Gesundheit, Erziehung und Elternzeit.</description>
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		<title>Betreuungsgeld – Vom Verfassungsgericht in Karlsruhe gekippt</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Jul 2015 06:37:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ingrid Neufeld</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Teilen Sie gerne meine Inhalte mit anderen!</p>
<p>Marie ist Krippenerzieherin und weiß aus eigener beruflicher Erfahrung, wie schwer es für viele noch sehr kleine Kinder ist, sich von der Mutter zu lösen. Deshalb will sie ihre Tochter möglichst lange selbst betreuen und dafür ganz bewusst nicht berufstätig sein. Ihr Mann Alexander teilt ihre Meinung. Beiden fanden, dass das Betreuungsgeld eine schöne Anerkennung [&#8230;]</p>
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<div id="attachment_350" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://papaspausenblog.de/wp-content/uploads/2014/01/Geldschein-Andreas-Hermsdorf-pixelio.jpg"><img class="size-medium wp-image-350" alt="Foto: Andreas Hermsdorf / Pixelio.de" src="http://papaspausenblog.de/wp-content/uploads/2014/01/Geldschein-Andreas-Hermsdorf-pixelio-300x163.jpg" width="300" height="163" /></a><p class="wp-caption-text">Foto: Andreas Hermsdorf / Pixelio.de</p></div>
<p style="text-align: justify;">Marie ist Krippenerzieherin und weiß aus eigener beruflicher Erfahrung, wie schwer es für viele noch sehr kleine Kinder ist, sich von der Mutter zu lösen. Deshalb will sie ihre Tochter möglichst lange selbst betreuen und dafür ganz bewusst nicht berufstätig sein. Ihr Mann Alexander teilt ihre Meinung. Beiden fanden, dass das Betreuungsgeld eine schöne Anerkennung für die Erziehungsleistung der Mutter darstellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Betreuungsgeld war jedoch von Anfang an umstritten. Während die einen darin einen wesentlichen Hilfsbeitrag für junge Eltern sahen, diffamierten andere das Betreuungsgeld als „Herdprämie“ und witterten darin die Absicht, die Frauen zur Familienarbeit zu verpflichten.</p>
<h1>Karlsruher Urteil zum Betreuungsgeld</h1>
<p style="text-align: justify;">Jetzt hat das Karlsruher Verfassungsgericht ein Urteil zum Betreuungsgeld gesprochen. Laut den Verfassungsrichtern hatte der Bund nicht die Kompetenz, das Gesetz zum Betreuungsgeld zu erlassen. Nach Ansicht der Richter verstößt das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz. Deshalb ist nicht der Bund, sondern die Länder für die Einführung zuständig.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Bayern zahlt Betreuungsgeld weiter</h3>
<p style="text-align: justify;">In Bayern betonte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) schon vor der Urteilsverkündigung, dass Bayern das Betreuungsgeld beibehalten wird – unabhängig vom Karlsruher Urteil.</p>
<p style="text-align: justify;">In Rheinland-Pfalz erhob Ministerpräsidentin Malu Dreyer von der SPD gegenüber dem Bund die Forderung, das Geld, das jetzt frei wird, den Ländern zu geben, damit diese davon weitere Kitas bauen können.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn Sie als Eltern bereits Betreuungsgeld erhalten, müssen Sie voraussichtlich nicht davon ausgehen, dass die Zahlung von heute auf morgen eingestellt wird.</p>
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		<title>Familienfinanzen: Auch der Staat gibt Geld dazu</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Nov 2013 21:02:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ingrid Neufeld</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Teilen Sie gerne meine Inhalte mit anderen!</p>
<p>Wenn ein Paar heutzutage ein Baby bekommt, hat es sich das meist gründlich überlegt. Nur noch selten „passiert es“ einfach so. Viele Paare zögern den Schritt auch deshalb hinaus, weil sie immer wieder hören: „Kinder kosten Geld“, oder „Wer Kinder hat, kann sich nichts mehr leisten.“ Doch ob das „sich nichts mehr leisten können“ so [&#8230;]</p>
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<div id="attachment_184" class="wp-caption alignleft" style="width: 370px"><img class=" wp-image-184   " alt="Kindergeld  Petra Bork pixelio" src="http://papaspausenblog.de/wp-content/uploads/2013/11/Kindergeld-Petra-Bork-pixelio.jpg" width="360" height="239" /><p class="wp-caption-text">Foto: Petra Bork / pixelio.de</p></div>
<p style="text-align: justify;">Wenn ein Paar heutzutage ein Baby bekommt, hat es sich das meist gründlich überlegt. Nur noch selten „passiert es“ einfach so. Viele Paare zögern den Schritt auch deshalb hinaus, weil sie immer wieder hören: „Kinder kosten Geld“, oder „Wer Kinder hat, kann sich nichts mehr leisten.“</p>
<p style="text-align: justify;">Doch ob das „sich nichts mehr leisten können“ so stimmt, hängt auch von der eigenen Erwartungshaltung ab. Wer vorher mal eben so in den Flieger gestiegen ist und sich jeden erdenklichen Winkel der Welt angeschaut hat, kann sich das in den meisten Fällen tatsächlich nicht mehr leisten. Aber ein Familienurlaub im „normalen Rahmen“ ist für viele Familien auch nach Familiengründung noch drin.</p>
<p style="text-align: justify;">Und ganz ehrlich: Wer Kinder hat, möchte in ihrer Nähe bleiben und nicht einfach mal so um die Welt jetten.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Perspektive ändert sich. Was vorher wichtig war, verliert an Dominanz.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Baby stellt das Leben buchstäblich auf den Kopf. Da gibt man das Geld gerne lieber für die Kinderzimmereinrichtung aus, als für ein Luxushotel auf den Malediven.</p>
<p style="text-align: justify;">Allerdings ist man auch nicht vollkommen auf sich alleine gestellt. „Vater Staat“ greift Familien ja auch unter die Arme.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Diese staatliche Leistungen für Familien können Sie beanspruchen:</h3>
<h4 style="text-align: justify;">Kindergeld:</h4>
<p style="text-align: justify;">Wenn Sie als Paar ein Baby bekommen, erhalten Sie für Ihren Nachwuchs Kindergeld. Die Auszahlung beantragen Sie über die Familienkasse der Arbeitsagentur. Falls sie beim öffentlichen Dienst angestellt, oder Beamter sind, überweist Ihnen Ihr Arbeitgeber das Kindergeld direkt mit Ihrem Gehalt. Diesen Kindergeldanspruch haben Sie bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Darüber hinaus erhalten Sie dennoch Kindergeld, wenn sich Ihr Kind in Ausbildung befindet, und zwar bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Nach einer neuen Rechtsprechung verlieren Sie diesen Anspruch auch dann nicht, wenn das Kind während der Ausbildung heiraten sollte.</p>
<h4 style="text-align: justify;"><b>Elterngeld: </b></h4>
<p style="text-align: justify;">Seit dem 03.11.2006 können Eltern das Elterngeld beantragen. Es ist daran gekoppelt, dass die Betreuungsperson sich zu Hause um das Baby kümmert. Dafür gibt es 65 % des Nettoeinkommens. Doch auch Mütter, die vorher nicht gearbeitet haben, gehen nicht leer aus. Sie bekommen mindestens 300 Euro. Die rechtzeitige Beantragung ist notwendig, da rückwirkend für höchstens drei Monate Elterngeld nachgezahlt werden. Das Elterngeld wird für maximal 12 Monate gezahlt, es sei denn Sie als Vater nehmen ebenfalls das Elterngeld in Anspruch. Dann verlängert sich das Elterngeld auf insgesamt 14 Monate.</p>
<h4 style="text-align: justify;"><b>Kinderfreibetrag:</b></h4>
<p style="text-align: justify;">Darüber entscheidet das Finanzamt bei Abgabe der Steuererklärung. Der Kinderfreibetrag fällt unter das Steuerrecht und hängt vom Einkommen des Betroffenen ab.</p>
<h4 style="text-align: justify;"><b>Betreuungsgeld:</b></h4>
<p style="text-align: justify;">Seit August 2013 wird diese Leistung an Familien gezahlt, bei denen sich eine Person ausschließlich der Erziehung widmet. Es gilt für Kinder unter drei Jahren, die keine Betreuungseinrichtung besuchen. Wird das Betreuungsgeld für die Ausbildung oder die Altersvorsorge des Kindes gespart, werden 15.- Euro zusätzlich ausgezahlt.</p>
<p style="text-align: justify;">Anmerkung: Das Betreuungsgeld wurde inzwischen vom Verfassungsgericht gekippt.  <a href="http://papaspausenblog.de/betreuungsgeld-vom-verfassungsgericht-karlsruhe-gekippt/">Nähere Infos erhalten Sie hier. </a></p>
<h4 style="text-align: justify;"><b>Krankenversicherung:</b></h4>
<p style="text-align: justify;">Wenn Sie Familienzuwachs planen, sollten Sie Ihre Krankenversicherung nicht vergessen. Eine private Versicherung verlangt die Mitgliedschaft und Zahlung für jedes Familienmitglied, während in der gesetzlichen Krankenversicherung alle Familienmitglieder beitragsfrei aufgenommen werden können.</p>
<p>Text dient nur zur Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar</p>
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