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	<title>Papas Pausenblog &#187; Steueridentifikationsnummer</title>
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	<description>Erziehungstipps nicht nur für Väter, Erwartungen an den modernen Vater, die Rolle des Vaters in der Familie,  Umgang mit Babys, Trotzalter, schwierige Kinder, ADHS-Probleme, Gesundheit, Erziehung und Elternzeit.</description>
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		<title>Keine Kindergeldzahlung 2016 bei fehlender Steuernummer &#8211; Was ist dran an dieser Meldung?</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Nov 2015 08:31:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ingrid Neufeld</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Geld + Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld 2016]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Teilen Sie gerne meine Inhalte mit anderen!</p>
<p>Jan  hat die Nachricht auf Facebook gefunden. Er war doch sehr überrascht. Dort stand: Keine Kindergeldzahlung ab 2016 bei fehlender Steuernummer.Click To Tweet  Aus den Kommentaren wurde deutlich, dass sich viele von der Familienkasse uninformiert fühlten. Denn niemand war angeschrieben worden, um die Steuernummer nachzureichen. Stattdessen gab es lediglich eine Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit [&#8230;]</p>
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				<content:encoded><![CDATA[<p>Teilen Sie gerne meine Inhalte mit anderen!</p>
<div id="attachment_1112" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><img class="size-thumbnail wp-image-1112" alt="Kindergeld  Petra Bork pixelio" src="http://papaspausenblog.de/wp-content/uploads/2015/11/Kindergeld-Petra-Bork-pixelio-150x150.jpg" width="150" height="150" /><p class="wp-caption-text">Kindergeld &#8211; Foto: Petra Bork/pixelio.de</p></div>
<p style="text-align: justify;">Jan  hat die Nachricht auf Facebook gefunden. Er war doch sehr überrascht. Dort stand:<br />
<hr />
<p><em>Keine Kindergeldzahlung ab 2016 bei fehlender Steuernummer.</em><br /><a href='https://twitter.com/share?text=Keine+Kindergeldzahlung+ab+2016+bei+fehlender+Steuernummer.&#038;via=Papaspausenblog&#038;related=Papaspausenblog&#038;url=http://papaspausenblog.de/keine-kindergeldzahlung-2016-bei-fehlender-steuernummer-ist-dran-dieser-meldung/' target='_blank'>Click To Tweet</a></p>
<hr /> Aus den Kommentaren wurde deutlich, dass sich viele von der Familienkasse uninformiert fühlten. Denn niemand war angeschrieben worden, um die Steuernummer nachzureichen. Stattdessen gab es lediglich eine Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit zu diesem Thema. Deshalb konnte man unter den Facebook-Nutzern Unruhe und Missstimmung  beobachten. Doch eigentlich trifft auch hier das alte Sprichwort zu: „Es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.“</p>
<h1 style="text-align: left;"><b>Kindergeldauszahlung ab Januar 2016</b></h1>
<p style="text-align: justify;">Die Änderung kommt erst ab Januar auf die Eltern zu. Eltern, die erstmals einen Kindergeldantrag stellen müssen die Steueridentifikationsnummer bei ihrem Antrag mit angeben und zwar sowohl ihre eigene, als auch die des Kindes für das Kindergeld beantragt wird.  <a href="https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI515647">Bei der Arbeitsagentur</a>, können Sie online Kindergeld beantragen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Grund für diese Neuregelung: Damit soll einem Doppelbezug von Kindergeld Vorschub geleistet werden. Man will also vermeiden, dass mit dem Kindergeld betrogen werden kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, müssen die Steuernummer nachmelden, allerdings haben sie dafür ein ganzes Jahr Zeit. Erst nach einem Jahr müssen Eltern damit rechnen, dass der Kindergeldbezug solange ausgesetzt wird, bis sie die Steuernummer eingereicht haben. Die ausgesetzten Beträge werden bei Vorliegen der Steuernummer dann rückwirkend nachbezahlt. Sollte jemand allerdings ohne Steueridentifikationsnummer Kindergeld bezogen haben, muss die Familienkasse das Kindergeld mit dem Stichtag Januar 2016 aufheben und die gezahlten Beträge zurückverlangen.</p>
<h1 style="text-align: left;"><b>Steueridentifikationsnummer im Jahr 2016 nachreichen</b></h1>
<p style="text-align: justify;">Im Jahr 2008 haben Steuerpflichtige vom Bundeszentralamt für Steuern die sogenannte Steueridentifikationsnummer erhalten. Sie finden sie auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber, oder im Einkommensteuerbescheid des Finanzamts. Bei der Geburt eines Kindes erhalten Sie automatisch die Steueridentifikationsnummer für dieses Kind. Sollte diese verloren gegangen sein, kann sie beim <a href="https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html">Bundeszentralamt für Steuern</a> schriftlich angefordert werden. Die Familienkasse benötigt zur Kindergeldauszahlung sowohl Ihre Steueridentifikationsnummer, als auch die Ihres Kindes. Jedenfalls können Sie beruhigt sein: Sie stehen nicht unter Zeitdruck. Der Kindergeldbezug wird keinesfalls ab Januar eingestellt.</p>
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