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	<title>Papas Pausenblog &#187; Kindergeld 2016</title>
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	<description>Erziehungstipps nicht nur für Väter, Erwartungen an den modernen Vater, die Rolle des Vaters in der Familie,  Umgang mit Babys, Trotzalter, schwierige Kinder, ADHS-Probleme, Gesundheit, Erziehung und Elternzeit.</description>
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		<title>Kindergeld – Berechtigung, Antrag und Höhe</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Dec 2015 13:30:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ingrid Neufeld</dc:creator>
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<p>Wer kann in Deutschland erfolgreich Kindergeld beantragen? „Ganz einfach: Familien mit Kindern“, werden Sie jetzt sagen. Aber ganz so einfach ist es nicht. Denn es gibt Familienkonstellationen, in der es nicht so ganz eindeutig ist, ob Ihnen Kindergeld zusteht oder wie lange Ihnen dieses noch gezahlt wird. Was ist zum Beispiel mit volljährigen Kindern? Auch [&#8230;]</p>
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				<content:encoded><![CDATA[<p>Teilen Sie gerne meine Inhalte mit anderen!</p>
<div id="attachment_184" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><img class="size-thumbnail wp-image-184" alt="Foto: Petra Bork / pixelio.de" src="http://papaspausenblog.de/wp-content/uploads/2013/11/Kindergeld-Petra-Bork-pixelio-150x150.jpg" width="150" height="150" /><p class="wp-caption-text">Foto: Petra Bork / pixelio.de</p></div>
<p style="text-align: justify;"><span style="text-align: justify; font-size: 1.4rem; line-height: 1.6;">Wer kann in Deutschland erfolgreich Kindergeld beantragen? „Ganz einfach: Familien mit Kindern“, werden Sie jetzt sagen. Aber ganz so einfach ist es nicht. Denn es gibt Familienkonstellationen, in der es nicht so ganz eindeutig ist, ob Ihnen Kindergeld zusteht oder wie lange Ihnen dieses noch gezahlt wird. Was ist zum Beispiel mit volljährigen Kindern? Auch die Höhe des Kindergeldes und der Antrag, der dafür ausgefüllt werden muss, geben immer wieder Anlass zur Diskussion.</span></p>
<h2>So stellen Sie den Kindergeldantrag</h2>
<p style="text-align: justify;">Stellen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Familienkasse, die meist in der nächst größeren Stadt oder Gemeinde angesiedelt ist.  Sie können das Geld noch 4 Jahre rückwirkend beantragen. Wenn Sie ab der Geburt Ihres Kindes vom Kindergeld profitieren wollen, sollten Sie den Antrag bereits ein bis zwei Monate vorher abschicken oder einwerfen, da die Bearbeitung solange benötigt. Senden Sie dann außerdem die Kopie der Geburtsurkunde direkt nach Erhalt ab. Das Kindergeld wird für den ersten und letzten Monat nicht anteilig berechnet, sondern komplett ausgezahlt, auch wenn Ihr Baby am letzten Tag des Monats zur Welt kommt.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit Erreichen der Volljährigkeit benötigt die Familienkasse entsprechende Belege. Wenn sie also einen Fragebogen erhalten, müssen Sie den Bogen ausfüllen und die Belege einreichen. So vermeiden Sie die Einstellung der Kindergeldzahlung. Ergeben sich relevante Änderungen, sind Sie verpflichtet, diese der  Familienkasse sofort mitzuteilen und die entsprechenden Nachweise beizufügen.</p>
<p style="text-align: justify;">Für das Kindergeld sind übrigens nicht nur die leiblichen Eltern bezugsberechtigt, sondern auch Großeltern, Pflegeeltern oder Adoptiveltern. Auch Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland können für Ihre Kinder Kindergeld beantragen. Familien aus den EU-Mitgliedsstaaten und dem europäischen Wirtschaftsraum werden wie deutsche Staatsbürger behandelt. Für Deutsche im Ausland sind die Beschränkungen sehr eng. Fragen Sie daher bei der Familienkasse, ob sich die Antragstellung lohnt.</p>
<p style="text-align: justify;">Neu ist ab 2016, dass Sie sowohl Ihre eigene steuerliche Identifikationsnummer, als auch die Ihrer Kinder angeben müssen. Weitere Informationen über Änderungen, die auf Sie zukommen, finden Sie <a href="http://gesundheit.gelbeseiten.de/Familie-Pflege/Baby-Kleinkind/Kindergeld-beantragen-Darauf-muessen-Sie-jetzt-achten">hier</a>.</p>
<h2>Bekommen Sie Kindergeld für erwachsene Kinder?</h2>
<p style="text-align: justify;">Auch für über 18-Jährige kann Ihnen Kindergeld überwiesen werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Bei arbeitslosen Kindern erhalten Sie beispielsweise zwei Jahre länger Geld. Für Kinder in der Schule, in einem Ausbildungsverhältnis oder im Erststudium – auch Masterstudium – fließt das Kindergeld weiterhin bis längstens zum 25. Geburtstag. Diese Frist erhöht sich bei zum Wehr- oder Zivildienst-Verpflichteten um die Länge der geleisteten Zeit. Für Kinder, die bereits vor ihrem 25. Lebensjahr an einer Behinderung leiden und ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten können, laufen die Zahlungen unbegrenzt weiter. Keine Einschränkungen ergeben sich aus der Heirat Ihres Kindes. Auch wenn der Ehepartner oder Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft über ein hohes Gehalt verfügt, kommt Ihnen das Kindergeld zu.</p>
<h2>Mit wie viel Kindergeld können Sie rechnen?</h2>
<p style="text-align: justify;">Wie viel Kindergeld bekommen Sie nun?<br />
<hr />
<p><em>Wie hoch ist das Kindergeld, das Sie 2016 erwarten können?</em><br /><a href='https://twitter.com/share?text=Wie+hoch+ist+das+Kindergeld%2C+das+Sie+2016+erwarten+k%C3%B6nnen%3F&#038;via=Papaspausenblog&#038;related=Papaspausenblog&#038;url=http://papaspausenblog.de/kindergeld-berechtigung-antrag-und-hoehe/' target='_blank'>Click To Tweet</a></p>
<hr />  Das hängt einzig von der Anzahl Ihrer Kinder ab. Für ein oder zwei Kinder gibt es  190,00 Euro, für das dritte Kind sind es 196,00 Euro. Ab dem vierten Kind  bekommen Sie 221,00 Euro monatlich (Kindergeldänderung am 1.1.2016). Es kann immer nur der Vater <i>oder</i> die Mutter Kindergeld beantragen. Bei getrennt lebenden Paaren ist dies normalerweise derjenige, in dessen Haushalt das Kind die meiste Zeit verbringt. Wenn beispielsweise zwei Kinder beim einen und zwei beim anderen wohnen, werden für die zwei Jüngsten dennoch die höheren Sätze ausgezahlt. Wenn dagegen der neue Partner auch noch zwei Kinder mit in die Familie bringt und alle jeweils die beiden Ältesten sind, werden dennoch jeweils nur 190,00 Euro bezahlt, obwohl vier Kinder im Haushalt leben.</p>
<p style="text-align: justify;">Das wird Sie auch interessieren:</p>
<p style="text-align: justify;">
<hr />
<p><em>Keine Kindergeldzahlung 2016 bei fehlender Steuernummer &#8211; was ist dran an dieser Meldung?</em><br /><a href='https://twitter.com/share?text=Keine+Kindergeldzahlung+2016+bei+fehlender+Steuernummer+-+was+ist+dran+an+dieser+Meldung%3F&#038;via=Papaspausenblog&#038;related=Papaspausenblog&#038;url=http://papaspausenblog.de/kindergeld-berechtigung-antrag-und-hoehe/' target='_blank'>Click To Tweet</a></p>
<hr />
<p style="text-align: justify;"><a href="http://papaspausenblog.de/kindergelderhoehung-2016-bonbon-fuer-familien/">Kindergelderhöhung 2016</a></p>
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		<title>Keine Kindergeldzahlung 2016 bei fehlender Steuernummer &#8211; Was ist dran an dieser Meldung?</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Nov 2015 08:31:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ingrid Neufeld</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld 2016]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Teilen Sie gerne meine Inhalte mit anderen!</p>
<p>Jan  hat die Nachricht auf Facebook gefunden. Er war doch sehr überrascht. Dort stand: Keine Kindergeldzahlung ab 2016 bei fehlender Steuernummer.Click To Tweet  Aus den Kommentaren wurde deutlich, dass sich viele von der Familienkasse uninformiert fühlten. Denn niemand war angeschrieben worden, um die Steuernummer nachzureichen. Stattdessen gab es lediglich eine Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit [&#8230;]</p>
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				<content:encoded><![CDATA[<p>Teilen Sie gerne meine Inhalte mit anderen!</p>
<div id="attachment_1112" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><img class="size-thumbnail wp-image-1112" alt="Kindergeld  Petra Bork pixelio" src="http://papaspausenblog.de/wp-content/uploads/2015/11/Kindergeld-Petra-Bork-pixelio-150x150.jpg" width="150" height="150" /><p class="wp-caption-text">Kindergeld &#8211; Foto: Petra Bork/pixelio.de</p></div>
<p style="text-align: justify;">Jan  hat die Nachricht auf Facebook gefunden. Er war doch sehr überrascht. Dort stand:<br />
<hr />
<p><em>Keine Kindergeldzahlung ab 2016 bei fehlender Steuernummer.</em><br /><a href='https://twitter.com/share?text=Keine+Kindergeldzahlung+ab+2016+bei+fehlender+Steuernummer.&#038;via=Papaspausenblog&#038;related=Papaspausenblog&#038;url=http://papaspausenblog.de/keine-kindergeldzahlung-2016-bei-fehlender-steuernummer-ist-dran-dieser-meldung/' target='_blank'>Click To Tweet</a></p>
<hr /> Aus den Kommentaren wurde deutlich, dass sich viele von der Familienkasse uninformiert fühlten. Denn niemand war angeschrieben worden, um die Steuernummer nachzureichen. Stattdessen gab es lediglich eine Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit zu diesem Thema. Deshalb konnte man unter den Facebook-Nutzern Unruhe und Missstimmung  beobachten. Doch eigentlich trifft auch hier das alte Sprichwort zu: „Es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.“</p>
<h1 style="text-align: left;"><b>Kindergeldauszahlung ab Januar 2016</b></h1>
<p style="text-align: justify;">Die Änderung kommt erst ab Januar auf die Eltern zu. Eltern, die erstmals einen Kindergeldantrag stellen müssen die Steueridentifikationsnummer bei ihrem Antrag mit angeben und zwar sowohl ihre eigene, als auch die des Kindes für das Kindergeld beantragt wird.  <a href="https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI515647">Bei der Arbeitsagentur</a>, können Sie online Kindergeld beantragen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Grund für diese Neuregelung: Damit soll einem Doppelbezug von Kindergeld Vorschub geleistet werden. Man will also vermeiden, dass mit dem Kindergeld betrogen werden kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, müssen die Steuernummer nachmelden, allerdings haben sie dafür ein ganzes Jahr Zeit. Erst nach einem Jahr müssen Eltern damit rechnen, dass der Kindergeldbezug solange ausgesetzt wird, bis sie die Steuernummer eingereicht haben. Die ausgesetzten Beträge werden bei Vorliegen der Steuernummer dann rückwirkend nachbezahlt. Sollte jemand allerdings ohne Steueridentifikationsnummer Kindergeld bezogen haben, muss die Familienkasse das Kindergeld mit dem Stichtag Januar 2016 aufheben und die gezahlten Beträge zurückverlangen.</p>
<h1 style="text-align: left;"><b>Steueridentifikationsnummer im Jahr 2016 nachreichen</b></h1>
<p style="text-align: justify;">Im Jahr 2008 haben Steuerpflichtige vom Bundeszentralamt für Steuern die sogenannte Steueridentifikationsnummer erhalten. Sie finden sie auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber, oder im Einkommensteuerbescheid des Finanzamts. Bei der Geburt eines Kindes erhalten Sie automatisch die Steueridentifikationsnummer für dieses Kind. Sollte diese verloren gegangen sein, kann sie beim <a href="https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html">Bundeszentralamt für Steuern</a> schriftlich angefordert werden. Die Familienkasse benötigt zur Kindergeldauszahlung sowohl Ihre Steueridentifikationsnummer, als auch die Ihres Kindes. Jedenfalls können Sie beruhigt sein: Sie stehen nicht unter Zeitdruck. Der Kindergeldbezug wird keinesfalls ab Januar eingestellt.</p>
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